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Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger haben aus vielfältigen Gründen Kontakt zur öffentlichen Verwaltung. Zum Beispiel müssen Ausweise beantragt, Umzüge übermittelt, Führerschein Angelegenheiten erledigt und Eheschließungen oder Ehescheidungen vollzogen werden.

Die Kommunikation ist dabei entscheidet. Sie kann für Menschen mit Behinderungen schwierig oder unmöglich werden, wenn die Terminbuchung im Internet nicht so gestaltet ist, dass sie von Vorlesesoftware erfasst werden kann oder Anträge nicht in Leichte Sprache übersetzt werden. Müssen Termine vor Ort wahrgenommen werden, kann eine fehlende Höranlage die Kommunikation erschweren oder bauliche Gegebenheiten einen Besuch zum Beispiel durch fehlende Aufzüge oder Rampen ganz verhindern.

In diesem Anwendungsbereich erfahren Sie unter anderem, was ein Dokument barrierefrei macht, wer beteiligt werden muss, wenn ein öffentliches Gebäude um- oder neugebaut wird und wo Sie sich über Fördermöglichkeiten informieren können.

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