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Barrierefreiheit hat ihre Prinzipien

Die hier genannten Prinzipien sind in verschiedenen Leitfäden zu finden und sie gelten grundsätzlich für eine barrierefreie Gestaltung unserer Lebensbereiche.

Wege ohne Barrieren

Das Fuß-Rad-Prinzip

Es bedeutet, dass alle Bereiche, die gehend erreicht werden können, auch rollend erreichbar sein müssen.

Für Menschen mit einem Rollstuhl oder Rollator ist dieses Prinzip besonders wichtig. Menschen mit anderen rollenden Hilfsmitteln profitieren ebenfalls davon z. B. Menschen mit Kinderwagen oder Rollkoffern.

Informationen für alle

Das Zwei-Sinne-Prinzip

Es bedeutet, dass Informationen so übermittelt werden müssen, dass mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören, Tasten angesprochen werden.

  • Beispielsweise findet sich dieses Prinzip häufig an Fußgängerampeln. In erster Linie werden Grünphasen für Fußgänger*innen optisch übermittelt. Akustische Signalgeber kennzeichnen die Grünphase zusätzlich durch einen Ton. Die Information kann über den Sehsinn und den Hörsinn wahrgenommen werden. Auf diese Weise findet das Zwei-Sinne-Prinzip Anwendung und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen wird es ermöglicht, die Straße ohne fremde Hilfe zu überqueren.
  • Ein weiteres Beispiel zur Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips: Schriftliche Informationen auf Anzeigetafeln ergänzen die Durchsage am Bahnhof. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können die Infos dann über den Sehsinn aufnehmen.
Das KISS-Prinzip

Die Abkürzung „KISS“ steht für „Keep It Short and Simple!", es bedeutet:
Informationen bitte kurz, einfach und verständlich für alle ausdrücken!

Menschen mit kognitiven Einschränkungen brauchen beispielsweise keine besondere aber in jedem Fall eine möglichst kurze und einfache Information.

Zugänglichkeit von digitalen Inhalten

Vier Grundprinzipien

Diese Prinzipien stehen für die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten (Webinhalten, mobilen Anwendungen etc.).

  1. Wahrnehmbarkeit
  2. Bedienbarkeit
  3. Verständlichkeit
  4. Robustheit

Durch die Einhaltung aller vier Prinzipien, mit jeweils weiteren speziellen Anforderungen, wird der Zugang zu digitalen Inhalten für alle Menschen barrierefrei möglich.

  • Beispielanforderung zum 1. Prinzip Wahrnehmbarkeit: Beim Verwenden von Bildern auf Webseiten kann das zuvor im Abschnitt „Informationen für alle” beschriebene „Zwei-Sinne-Prinzip” angewendet werden. Die Bilder werden beim Einstellen mit Alternativtexten versehen. Screenreader (Bildschirmvorlese-Software) können die hinterlegten Alternativtexte vorlesen. So können blinde und stark sehbehinderte Personen über den vorgelesenen Alternativtext Informationen über das Bild erhalten.
Das Selbstbestimmungs-Prinzip

Es bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die digitale Vermittlung von Informationen z. B. durch die Art der Webseitengestaltung.

Nutzer*innen können durch flexible Darstellungsmöglichkeiten selbstbestimmt und ganz individuell Kontraste, Schriftgrößen und Seitenformate einstellen.

Wenn das Selbstbestimmungsprinzip Anwendung findet, dann haben Menschen mit Beeinträchtigungen viel mehr Chancen, digitale Medien zu nutzen.

Detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit digitaler Information und Kommunikation finden Sie unter dem Menüpunkt Barrierefreiheit umsetzen beim Thema IT & Dokumente.