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Standards und technische Normen unterstützen Inklusion

Standards und Normen sind für die Umsetzung technischer Barrierefreiheit von großer Bedeutung. Sie geben verbindliche Vorgaben bei technischer Ausführung zum Beispiel bei Baumaßnahmen, Produkten, digitalen Medien und Informationsträgern.

Standards und Normen basieren auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen – orientiert am sich weiterentwickelten Stand der Technik – ebenfalls in bestimmten Zyklen angepasst und überarbeitet werden. Für die Umsetzung von Barrierefreiheit müssen diese Vorgaben gleichzeitig eine Vielfalt an Bedarfen und Anforderungen unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer abdecken.

Entwicklungsgrundsätze formen Standards und Normen

Damit möglichst alle Menschen, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, von Standards profitieren, ist es essenziell, dass die Erarbeitung von Standards und Normen an Voraussetzungen gebunden ist. Folgende Entwicklungsgrundsätze sind bei Standards und Normen für die Umsetzung technischer Barrierefreiheit besonders wichtig:

  • Interprofessionalität und vielfältiger Sachverstand: Sachverständige unterschiedlicher Professionen und Experten in eigener Sache aus unterschiedlichen Nutzergruppen sind beim Erstellen von Standards einzubeziehen.
  • Nutzergruppenorientierung: Die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen an Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit sowie an die Verständlichkeit von Informationen sind zu berücksichtigen.
  • Schutzzielorientierung: Technische Lösungswege sind nicht immer starr festgeschrieben. Die Schutzzielorientierung bei der Erstellung von Standards und Normen zur Barrierefreiheit eröffnet bei der technischen Umsetzung auch Spielräume für kreative Einzellösungen, die nachweislich ein Schutzziel, wie zum Beispiel die Zugänglichkeit für Personen im Rollstuhl, erfüllen. Es gilt zu versuchen, mögliche Zielkonflikte mit technischen Mitteln kreativ aufzulösen. Zielkonflikte können entstehen, wenn zum Beispiel   Zugänglichkeitsziele für Rollstuhlnutzer durch Stufenlosigkeit und Auffindbarkeitsziele für blinde Personen etwa durch taktile Erkennbarkeit von Absätzen und Stufen erreicht werden können.
  • Nutzer-Schnittstellen beachten: Standards müssen Schnittstellen zur Nutzung mit individuellen assistiven Lösungen zulassen.
  • Anwendung der Gestaltungsprinzipien des „Design für Alle“, die auf eine breite Nutzbarkeit, flexible Benutzung und intuitive Handhabung abzielen.

Mit einer kurzen Beschreibung verweisen wir im Folgenden auf eine kleine Auswahl wichtiger geltender Standards für Barrierefreiheit.

DIN 18040

Infografik "Entstehung einer Norm" © DIN
Infografik "Entstehung einer Norm" © DIN
DIN 18040 - Planungsgrundlagen für Barrierefreies Bauen

Die DIN 18040 besteht aus drei Teilen, die sich den folgenden Anwendungsbereichen zuordnen lassen:

  • Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude [Ausgabe: 2010-10]
  • Teil 2: Wohnungen [Ausgabe: 2011-09]
  • Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum [Ausgabe: 2014-11]

Die drei Teile der DIN 18040 enthalten die Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens in öffentlichen Gebäuden, Wohnungen und im Verkehrs- und Freiraum in Deutschland. Die darin formulierten Schutzziele orientieren sich vorwiegend an der Definition von Barrierefreiheit des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes (§ 4 BGG).

Erstellung und Geltungsbereich

Die Norm wurde in Fachgremien des DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erstellt. Die Gremien setzen sich aus Vertretern interessierter Kreise aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Verbrauchern zusammen. DIN Normen werden, wie in der Grafik oben links skizziert in einem 4-Stufigen Prozess erstellt und alle 5 Jahre überprüft.

DIN Normen sind zunächst Empfehlungen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiederspiegeln, die aber nicht zwingend angewendet werden müssen. Die Landesbauordnung NRW – ebenso wie die Bauordnungen anderer Bundesländer - hat Teile der DIN 18040-1 und DIN 18040-2 als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt. Das heißt, diese gesetzlichen Mindestanforderungen sind bei Bauvorhaben, die barrierefrei gebaut werden müssen, zwingend zu beachten.

Verweise
  • Normen und technische Baubestimmungen auf Grundlage der DIN 18040 werden im Menüpunkt „Barrierefreiheit umsetzen“ unter den Themen „Gebäude“ (18040-1) und „Mobilität und Verkehr“ (18040-3) behandelt
  • Grundsätzliches zur Entstehung einer DIN Norm erfährt man auf den Internetseiten des DIN.
Downloads

VDI 6008

Logo VDI
VDI Logo, Quelle: vdi.de
VDI 6008 - Barrierefreie Lebensräume

Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) veröffentlicht mit der Richtlinieneihe VDI 6008 seit 2005 Umsetzungsempfehlungen für die Barrierefreiheit von baulichen Anlagen. Die Reihe besteht aus einem Grundlagenblatt (VDI 6008 1) und weiteren Blättern zu unterschiedlichen Gewerken und besonderen gewerkeübergreifenden Anforderungen.

In der VDI 6008 wird Behinderung wesentlich als ein "Behindert-Werden" durch ungünstige Umweltfaktoren verstanden. Insbesondere nicht barrierefrei gestaltete Lebensräume, schränken individuelle Potenziale zum eigenständigen Handeln ein. Diese Sichtweise orientiert sich am Model der funktionellen Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bedarfe für barrierefreie Lebensräume leiten sich zudem aus den rechtlichen Grundlagen der Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ab. Gleichzeitig wird Barrierefreiheit auch als Instrument zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels aufgegriffen.

Die in der Richtlinienreihe definierten Anforderungen an barrierefreie Lebensräume, berücksichtigen typische Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen und Nutzungskontexte. Die Blätter der VDI 6008 zielen darauf ab, diese Bedarfe planerisch besser handhabbar zu machen.

Bisher veröffentlichte Blätter sind:

  • Blatt 1 Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen
  • Blatt 1.2 Qualifikation und Schulung von Personal
  • Blatt 2 Möglichkeiten der Sanitärtechnik
  • Blatt 3 Möglichkeiten der Elektroinstallation und der Gebäudeautomation
  • Blatt 4 Möglichkeiten der Fördertechnik
  • Blatt 5 Möglichkeiten der Ausführung von Türen und Toren
  • Blatt 6 Bildzeichen und bildhaft verwendete Schriftzeichen
Erstellung und Geltungsbereich

Bei der Erstellung von VDI Richtlinien werden interessierte Kreise aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung einbezogen. Nach Veröffentlichung eines Entwurfs im "Gründruck" gibt es ein öffentliches Einspruchsverfahren. Nachdem dies durchlaufen wurde, wird die Richtlinie im Weißdruck veröffentlicht und bleibt gültig bis zu ihrem Rückzug oder einer Überarbeitung.

Die VDI 6008 formuliert praxisorientierte Lösungen, die sich am Stand und den allgemein anerkannten Regeln der Technik der beteiligten Gewerke orientieren. Die Empfehlungen für Planung und Umsetzung barrierefreier Lebensräume ergänzen und konkretisieren die Vorgaben der DIN 18040, teilweise weisen sie auch über den Mindeststandard der DIN hinaus. Die technischen Ausführungsempfehlungen werden in tabellarischen Übersichten nutzergruppenspezifisch zusammengefasst.

Verweise
  • Weitere Informationen zur Richtlinienreihe VDI 6008 "Barrierefreie Lebensräume" findet man über die VDI Richtliniendatenbank
  • Die Richtlinienblätter der VDI 6008 sind in Auszügen auf der Informationsplattform Nullbarriere.de veröffentlicht.

WCAG 2.2

WCAG 2.2 - Richtlinien für barrierefreie Webinhalte

In den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sind 4 grundlegende Prinzipien mit 13 Leitlinien und diesen zugeordneten 87 Erfolgskriterien für barrierefreie Webinhalte festgelegt. In ergänzenden Dokumenten wird beschrieben wie die Leitlinien und Erfolgskriterien zu verstehen sind, es werden Beispiele aufgezeigt, wie die Erfolgskriterien erfüllt werden können und es werden weit über 300 ausreichende und empfohlene Techniken für Webinhalte beschrieben. Eigentlich bestehen die Richtlinien daher nicht nur aus dem Dokument zu den Richtlinien selbst, sondern insgesamt aus 4 Dokumenten:

Ursprünglich wurden die Erfolgskriterien jeweils einer der folgenden 3 Stufen zugeordnet:

  • was man machen muss, damit Webinhalte barrierefrei sind
  • was man machen sollte, damit Webinhalte barrierefrei sind
  • was man zusätzlich machen kann, damit Webinhalte barrierefrei sind.

In der WCAG 2.2 wird dies nicht mehr so explizit formuliert, die drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) für die Erfolgskriterien sind aber erhalten geblieben. Mit Änderungen und Ergänzungen in Leitlinien und Erfolgskriterien berücksichtigen die WCAG 2.2 und die WCAG 2.1 im Vergleich zur WCAG 2.0 verstärkt die Nutzung von Webinhalten mit mobilen Endgeräten.

Erstellung und Geltungsbereich

Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) — dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web — hat erste Versionen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte bereits 1999 veröffentlicht. Dieser folgten im Dezember 2008 die WCAG 2.0, im Juni 2018 die WCAG 2.1 und am 5. Oktober 2023 die WCAG 2.2. Entwürfe für eine neue Versionen der Richtlinien liegen mit der WCAG 3.0 bereits vor.

Die WCAG 2.0 wurden im Oktober 2012 als internationaler Standard ISO/IEC 40500 anerkannt und sind damit der weltweit anerkannte Standard für Barrierefreie Informationstechnik (ISO/IEC 40500:2012-10: Informationstechnik — W3C Richtlinien für die Barrierfreiheit von Web-Inhalten (WCAG) 2.0).
Die WCAG 2.1 berücksichtigen verstärkt mobile Endgerätenutzung und sind als ein eigenständiges Kapitel in die europäische harmonisierte Norm EN 301 549 — Accessibility requirements for ICT products and services eingeflossen (englischsprachiges PDF: EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)).

Der Bund hatte bereits 2002 in der ersten Version der BITV verpflichtend für Webauftritte des Bundes die WCAG mit Konformitätsstufe AA festgelegt. Dies gilt inzwischen mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem Bezug auf die EN 301 549 europaweit. Die EU-Webrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) verpflichtet den öffentlichen Sektor zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit.

Verweise

DIN EN 301549

DIN EN 301549:2022-06 — Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen

Für die DIN EN 301549:2022-06 — Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen wurden neben verschiedenen ISO-Richtlinien zur Mensch-Maschine-Schnittstelle auch die WCAG 2.0 bzw. die WCAG 2.1 berücksichtigt. Diese DIN-Norm geht über funktionale Anforderungen für Webinhalte hinaus und beschreibt unter anderem auch Anforderungen an Hardware und Betriebssysteme zur Barrierefreiheit.

Die DIN EN 301 549 gilt als Referenz zur Erfüllung von Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß der EU-Webrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen).

Erstellung und Geltungsbereich

Um einer weiteren Fragmentierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) innerhalb der EU vorzubeugen, hatte die Europäische Kommission bereits 2005 die Zertifizierungsstellen CEN, CENELEC und ETSI mit dem Mandat 376 beauftragt. In diesem Mandat 376 sollten Anforderungen der Barrierefreiheit bereit gestellt werden, die geeignet sind für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten (Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe). Das Mandat 376 war damit in etwa als ein europäisches Pendant zur amerikanischen Section 508 gedacht, einer Richtlinie, die vereinfacht und verkürzt besagt, dass öffentliche Stellen nur barrierefreie Produkte einkaufen dürfen.

Neben verschiedenen technischen Berichten wurden von CEN, CENELEC und ETSI im Mandat 376 die europäische Standardnorm DIN 301 549 erstellt.

Zusätzlich zu funktionellen Leistungsbeschreibungen und allgemeinen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind in der DIN 301 549 ebenfalls beschrieben:

  • Anforderungen an IKT-Produkte und Dienstleistungen zur Zwei-Wege-Kommunikation
  • Anforderungen an für IKT-Produkte und Dienstleistungen mit Videofähigkeiten beschrieben
  • Anforderungen an Hardware
  • Anforderungen an Web (dieser Abschnitt ist deckungsgleich mit den WCAG 2.1)
  • Anforderungen an Nicht-Web-Dokumente
  • Anforderungen an Software
  • Anforderungen an Dokumentation und unterstützende Dienste (der Kundenbetreuung)
  • Anfroderungen an IKT mit Zugang zu Umsetzungs- oder Notfalldiensten
Verweise