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IT & Dokumente

Barrierefreie Internetseiten - Normen, Verfassen und Überprüfen

Die 1994 erfolgte Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes durch den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ betrifft auch die digitale Welt: Internetseiten und mobile Anwendungen sollten so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen nicht von deren Nutzung ausgeschlossen werden.

Zu diesem Benachteiligungsverbot gibt es Landes- und Bundesverordnungen sowie eine EU-Richtlinie, die für öffentliche Institutionen regeln, dass die von diesen Institutionen veröffentlichten IT-Produkte wie Internetseiten und Apps barrierefrei sein sollen.
Für das Verfassen und für das Überprüfen von barrierefreien Internetseiten stehen verschiedene Hilfen zur Verfügung.

Ausführliche Hinweise

Gesetzgebung und Richtlinien

Die BITVNRW, die BITV des Bundes und die EU-Richtlinie 2016/2102 beziehen sich dabei auf die europäische harmonisierte Norm EN 301 549. Diese Norm beinhaltet neben weitere Richtlinien und Normen, u.a. zum Bereich der Mensch-Computer-Interaktion (DIN EN ISO 9241*) in Kapitel 9 die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C.

Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.2)

In den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sind 4 grundlegende Prinzipien mit 13 Leitlinien und diesen zugeordneten 87 Erfolgskriterien für barrierefreie Webinhalte festgelegt. In ergänzenden Dokumenten wird beschrieben wie die Leitlinien und Erfolgskriterien zu verstehen sind, es werden Beispiele aufgezeigt, wie die Erfolgskriterien erfüllt werden können und es werden weit über 300 ausreichende und empfohlene Techniken für Webinhalte beschrieben. Eigentlich bestehen die Richtlinien daher nicht nur aus dem Dokument zu den Richtlinien selbst, sondern insgesamt aus 4 Dokumenten:

Ursprünglich wurden die Erfolgskriterien jeweils einer der folgenden 3 Stufen zugeordnet:

  • was man machen muss, damit Webinhalte barrierefrei sind
  • was man machen sollte, damit Webinhalte barrierefrei sind
  • was man zusätzlich machen kann, damit Webinhalte barrierefrei sind.

In der WCAG 2.2 wird dies nicht mehr so explizit formuliert, die drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) für die Erfolgskriterien sind aber erhalten geblieben. Mit Änderungen und Ergänzungen in Leitlinien und Erfolgskriterien berücksichtigen die WCAG 2.2 und die WCAG 2.1 im Vergleich zur WCAG 2.0 verstärkt die Nutzung von Webinhalten mit mobilen Endgeräten.

Nach europäischer Norm DIN EN 301 549 müssen Webseiten alle Erfolgskriterien der WCAG-Konformitätsstufe AA erfüllen.

Hilfe beim Überprüfen der Barrierefreiheit: automatischer Test

Leider ist nicht alles auf Knopfdruck überprüfbar.
Eine menschliche Entscheidung und Bewertung wird vermutlich auch in naher Zukunft immer dann erforderlich sein, wenn zum Beispiel bewertet werden soll ob etwas sinnvoll ist wie bei: Navigationslinks, Strukturaufbau einer Webseite, Alternativtexten zu Bildern und Grafiken für Menschen mit Vorleseprogrammen, usw.
Darüber hinaus ist aber auch bei einigen automatisch prüfbaren Parametern Vorsicht angebracht: generell sehr gut technisch automatisch prüfbar ist zum Beispiel die Verschachtelung der Überschriftenebenen. Inwiefern die Überschriftenstruktur für die überprüfte Wbseite aber sinnvoll ist, kann nicht automatisch überprüft werden.
Ein halbwegs brauchbares automatisches kostenloses Prüftool für einzelne Webseiten ist u.a. der Tingtun Page Checker der European Internet Inclusion Initiative. Dieses Werkzeug prüft nicht alle, aber viele Anforderungen der WCAG 2.2 automatisch.

Hilfe beim Überprüfen der Barrierefreiheit: heuristisches manuelles Testverfahren — BITV-Test

Eher für Experten und fortgeschrittene Laien anwendbar ist der BITV-Test. Das Testverfahren selbst ist mit dem Verzeichnis der einzelnen 98 Prüfschritte des BIK BITV-Tests komplett offen gelegt. HTML-Kenntnisse sind nicht zwingend erforderlich aber sehr hilfreich. Neben den Erfolgskriterien der WCAG2.1-Stufe-AA werden auch einige Anforderungen der EN 301 549 überprüft.

Sie sind nicht auf der Suche nach einem Test, sondern nach guten Beispielen? Geprüfte zugängliche Webangebote werden auf den BIK BITV-Test-Webseiten ebenfalls aufgeführt.

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