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Haupteingang vom Gebäude der Agentur Barrierefrei NRW beleuchtet in der Abenddämmerung

Gebäude

Wege auf dem Grundstück

Barrierefreiheit beginnt nicht erst im Gebäude

WEGE-Blinde Frau mit Hund

Was nützt ein vorbildlich barrierefreies Gebäude, wenn der blinde Mann sich auf dem Grundstück verläuft oder die Frau mit Rollator vor den Stufen am Eingang strandet. Gebäude müssen auch barrierefrei erreichbar sein.

Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung von Wegen. Rollstuhl- und Rollatornutzende brauchen breite, stufenlose, feste und erschütterungsarm befahrbare Wege mit möglichst wenig Neigung. Seheingeschränkte Menschen benötigen gute Kontraste und Orientierungspunkte, um ihr Ziel sicher zu erreichen, Blinde brauchen tastbare Bodenstrukturen. Und kognitiv eingeschränkte Menschen profitieren besonders von der Sicherheit, die ihnen einfach lesbare Schilder, eine klare Wegführung und helle Ausleuchtung geben.

Inklusion bedeutet, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Bereichen zu gewähren – und zwar durch den Haupteingang. Daher muss mindestens ein Weg zu den Haupteingängen aller Gebäude und Bereiche, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei nutzbar sein. Das gilt auch für die Verbindungswege zwischen den Gebäuden sowie für Toranlagen oder Schranken an der Grundstücksgrenze.

Ausführliche Hinweise

Wege müssen ausreichend breit sein

Personen mit Rollstuhl brauchen viel Raum zur Fortbewegung und zum Rangieren. Menschen mit Gehhilfen haben einen ähnlich großen Platzbedarf. Die DIN 18040-1 nennt für Wege auf dem Grundstück die gleichen Maße wie für Flure in Gebäuden:

Mindest-Wegbreiten:

  • 180 cm Wegbreite
    ausreichend für alle Rangier- und Begegnungsfälle
  • 150 cm Wegbreite - bis maximal 15 m Länge
    danach 180 cm x 180 cm Ausweichfläche für den Begegnungsfall von zwei Personen mit Rollstuhl
  • 120 cm Wegbreite - bis maximal 6 m Länge
    danach 150 cm x 150 cm Rangierfläche für den Richtungswechsel bzw. die Begegnung mit anderen Personen. Eine Rangierfläche von 150 cm im Kreisdurchmesser ist nicht ausreichend.
  • 90 cm Breite - geringe Länge
    bei Durchgängen und Engstellen

    Skizzen von Bewegungsflächen auf Wegen mit Vermaßung

Bauteile oder Ausstattungselemente wie Schilder, Bänke und Ähnliches dürfen weder seitlich noch von oben die Mindestmaße einschränken. Die Durchgangshöhe muss mindestens 2,20 m betragen.

Wege dürfen nicht steil sein

Menschen mit Rollstuhl oder Rollator benötigen viel Kraft, um Gefälle zu bewältigen. Daher gelten gemäß DIN 18040-1 folgende Grenzwerte:

  • Längsgefälle maximal 3 %
    grundsätzlich
  • Längsgefälle maximal 4 %
    zulässig nur auf den letzten maximal 10 m unmittelbar vor dem Eingang
  • Längsgefälle maximal 6 %
    auf maximal 10 m Länge, anschließend Podest mit maximal 3 % Längsgefälle
    Skizzen eines geneigten Weges mit Vermaßung

  • Quergefälle maximal 2,5 %
    zulässig nur wenn es zur Entwässerung zwingend erforderlich ist
    Bei Quergefälle „driften“ Rollstühle, Rollatoren aber auch Kinderwagen ab. Das erschwert das Rollen sehr und sollte möglichst vermieden werden.
    Skizze eines quergeneigten Weges mit Vermaßung
Wege müssen erschütterungsarm befahrbar sein

Wege auf dem Grundstück müssen die gleichen Anforderungen an die Oberflächengestaltung erfüllen wie Wege im Verkehrs- und Freiraum. Zum Beispiel dürfen Fugen eine gewisse Breite nicht überschreiten, damit die Räder von Rollstuhl oder Rollator nicht steckenbleiben. Auch aus diesem Grund sollte auf Kopfsteinpflaster grundsätzlich verzichtet werden. Wird es trotzdem ausgeführt, sollte ein erschütterungsarmer Gehstreifen von mindestens 1,20 m Breite angelegt werden, beispielsweise aus großformatigen Platten oder durch Abschleifen der Pflastersteine. Weitere Hinweise gibt der Umsetzungstipp Gehwege und Fußgängerbereiche.

Rollstuhl bleibt im Kopfsteinpfalster stecken abgeschliffenes Kopfsteinpflaster Mosaikpflaster mit Gehstreifen aus großen Gehwegplatten

Wege helfen bei der Orientierung

Die Wegeführung auf dem Grundstück hat genauso wie im Verkehrs- und Freitraum großen Einfluss darauf, wie einfach ein Ziel zu finden ist, vor allem für Menschen mit Einschränkungen des Sehens oder der Kognition. Sie kann behindern. Oder sie unterstützt, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:

  • Klare Wegeführung
    einfach und möglichst rechtwinklig
  • Haupt- und Nebenwege unterscheiden
    durch verschiedene Bodenbeläge, Breiten, Vegetation
  • Starke Kontraste
    von Wegbegrenzungen und bei der Beschilderung
  • Leitelemente
    Blinde Menschen benötigen klare Strukturen und taktile Leitelemente wie Rasenkantensteine, Hauswände oder unterschiedliche Bodenstrukturen. Damit der Langstock diese Leitlinien erfassen kann, müssen Kanten mindestens 3 cm hoch sein. Hinderlich sind dabei Elemente, in denen sich der Langstock verhaken kann, wie Gabionen, Grasbüschel oder wuchernde Sträucher am Wegrand. Eine regelmäßige Grünpflege ist hier wichtig. Ausstattungselemente wie Bänke, Poller, Absperrketten, Blumenkübel u. ä. müssen mindestens 60 cm Abstand zu den Leitlinien haben oder taktil erfassbar sein, erklären auch die Umsetzungstipps Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum und Ausstattungselemente auf dem Grundstück. Details zu Bodenindikatoren gibt der Umsetzungstipp Bodenindikatoren im Verkehrs- und Freiraum.
  • Klare Beschilderung
    von der Grundstücksgrenze bis zu den Gebäudeeingängen. Das Beispiel gibt mehr Details.
  • Taktile Pläne oder Tastmodelle
    helfen blinden Menschen, sich auf einem großen Gelände mit zahlreichen Gebäuden eigenständig zurechtzufinden. Der Umsetzungstipp Ausstattungselemente auf dem Grundstück zeigt Beispiele.
  • Beleuchtung
    Wege und Eingänge müssen gleichmäßig, blendfrei und hell beleuchtet sein, wie das Beispiel verdeutlicht.
Barrierefreie Wege das ganze Jahr

Wege sollen das ganz Jahr über sicher zu nutzen sein. Sie müssen regelmäßig sowohl von Laub und Dreck als auch von Schnee und Streugut befreit werden – und zwar mindestens in der von der DIN 18040 genannten Breite.

Eine blinde Person geht mit Langstock auf einem Gehweg. Der Blindenstock bleibt seitlich an einer Gabione und an Unkraut hängen. Rollatornutzer hat auf einem verschneiten Weg Mühe vorwärtszukommen

Verschneite Wege stellen vor allem für blinde Personen eine besondere Herausforderung dar, wenn der Langstock am Wegrand schwierig zu nutzen ist. Regelmäßig freigeräumte Leitlinien in der Wegmitte sind da hilfreicher.

Orientierung durch Wegeführung

Orientierung auf dem Grundstück durch klare Wegeführung und „Landmarken“
Eingangsbereich mit Bodenleitsystem und breitem gelbem Rahmen, von weitem gut erkennbar

Es ist hilfreich, wenn das Ziel oder gut lesbare Schilder bereits von der Grundstücksgrenze „auf den ersten Blick“ zu erkennen sind und die Hauptwege geradlinig auf das Ziel führen. Diese Blickbeziehung gibt Sicherheit und erleichtert den Besuchern das Erreichen des Ziels. Sie sollte auch Menschen im Rollstuhl aus der sitzenden Position möglich sein.

Das Eingangsprotal eines Museums ist durch eine auffälig farbige Umrandung und den geradlinig daruf zuführenden Leitstreifen gut auffindbar.

Menschen mit Einschränkungen des Sehens oder der Kognition orientieren sich gerne an großen Elementen oder "Landmarken" am Weg wie besonderen Bäumen, Skulpturen oder Portalen. Ihnen und auch blinden Menschen hilft es, wenn Haupt- und Nebenwege klar strukturiert sind und sich zum Beispiel durch verschiedene Bodenbeläge und optische Kontraste unterscheiden. Verschiedene Wegbreiten geben ebenfalls Orientierung. Leitlinien auf den Hauptwegen sollten durchlaufen.

Hauptweg und Nebenweg mit unterschiedlicher Oberfläche Hauptweg und Nebenweg mit unterschiedlicher Oberfläche

Beschilderung auf dem Grundstück

Beschilderung auf dem Grundstück - verständlich auf einen Blick
Foto einer großen Beschilderung eines Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Hannover, von weitem gut erkennbar

Eine gute Beschilderung leitet vom Grundstückszugang bis zum jeweiligen Ziel. Dabei gibt sie klare und zunächst grobe Informationen und wird im Verlauf detaillierter.

Die Beschilderung muss gut lesbar sein. Dafür sorgen ein guter Kontrast und eine an die Entfernung des Betrachters angepasste Schriftgröße entsprechend der DIN 32975. Weitere Details gibt der Umsetzungstipp Orientierung im Verkehrs- und Freiraum.

Hausnummern und Schilder müssen bei allen Lichtverhältnissen gut lesbar sein. Das erleichtert nicht nur Rettungskräften das zügige Auffinden ihres Ziels.

Für eine gute Beschilderung gilt außerdem:

  • Durchgängiger Stil - erhöht die Wiedererkennbarkeit
  • Beschilderung wiederholen - besonders bei Weggabelungen
  • Symbole und Logos - für Menschen mit geringer Lesefähigkeit der deutschen Sprache
  • Farben für verschiedene Bereiche - zur schnellen Orientierung
  • Richtungs-Pfeile - einheitlich und klar erkennbar
  • Tastpläne oder -modelle - unterstützen nicht nur blinde Menschen
  • Regelmäßige Reinigung - erhält die gute Lesbarkeit
  • Gut beleuchtet - lesbar zu jeder Tageszeit

Foto einer übergeordneten Beschilderung des Uni-Campus Oldenburg mit Hinweisen zu den verschiedenen Gebäuden auf dem Campus Foto einer großen Beschilderung eines Gebäudes auf dem Uni-Campus Oldenburg mit weiteren Hinweisen, von weitem gut erkennbar Foto eines Sternwegweisers auf der Landesgartenschau Hemer

Bildnachweis: alle Bilder dieses Beispiels ©www.meng.de

Beleuchtung von Wegen

Beleuchtung von Wegen - Ein Sicherheitsaspekt
gute Wegebeleuchtung gleichmäßig hell

Mit steigendem Alter treten zunehmend folgende Seheinschränkungen auf:

  • Geringere Sehschärfe
  • Erhöhte Blendempfindlichkeit
  • Langsamere Anpassung an wechselnde Lichtverhältnisse (Adaption),
    zum Beispiel beim Wechsel von innen (hell) nach außen (dunkel)
  • Störung der Farbwahrnehmung

Von einer guten Beleuchtung des Außenraums profitieren somit sehr viele Menschen.

Für eine gute Außenbeleuchtung gilt:

  • Wege und Eingänge gleichmäßig, blendfrei und ausreichend hell beleuchten.
  • Außenbeleuchtung etwa so hell wie die Innenbeleuchtung (Adaption).
  • Einschalten in Abhängigkeit zur Umgebungshelligkeit durch Zeitschaltuhr, Dämmerungsschalter oder Bewegungsmelder.
  • Gibt Sicherheit und reduziert Angst-Räume.
  • Trägt zur Sturzprävention bei, weil Hindernisse und Gefahrenstellen rechtzeitig erkannt werden.
  • Auch Hausnummern und Schilder müssen bei allen Lichtverhältnissen gut lesbar sein. Das erleichtert nicht nur Rettungskräften das zügige Auffinden der richtigen Adresse.


schlechte Wegebeleuchtung mit starken Schlagschatten schlechte Wegebeleuchtung mit starken Schlagschatten schlechte Wegebeleuchtung mit starken Schlagschatten

Die vier Fotos in diesem Beispiel wurden bei identischen Lichtverhältnissen aufgenommen. Das erste Bild zeigt eine gleichmäßige, helle und blendfreie und somit gute Wegebeleuchtung. Die anderen drei Bilder zeigen eine schlechte Wegebeleuchtung mit starkem Schlagschatten, aufgenommen in unterschiedlicher Entfernung.

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