Ausführliche Hinweise
Wege müssen ausreichend breit sein
Personen mit Rollstuhl brauchen viel Raum zur Fortbewegung und zum Rangieren. Menschen mit Gehhilfen haben einen ähnlich großen Platzbedarf. Die DIN 18040-1 nennt für Wege auf dem Grundstück die gleichen Maße wie für Flure in Gebäuden:
Mindest-Wegbreiten:
- 180 cm Wegbreite
ausreichend für alle Rangier- und Begegnungsfälle - 150 cm Wegbreite - bis maximal 15 m Länge
danach 180 cm x 180 cm Ausweichfläche für den Begegnungsfall von zwei Personen mit Rollstuhl - 120 cm Wegbreite - bis maximal 6 m Länge
danach 150 cm x 150 cm Rangierfläche für den Richtungswechsel bzw. die Begegnung mit anderen Personen. Eine Rangierfläche von 150 cm im Kreisdurchmesser ist nicht ausreichend. - 90 cm Breite - geringe Länge
bei Durchgängen und Engstellen
Bauteile oder Ausstattungselemente wie Schilder, Bänke und Ähnliches dürfen weder seitlich noch von oben die Mindestmaße einschränken. Die Durchgangshöhe muss mindestens 2,20 m betragen.
Wege dürfen nicht steil sein
Menschen mit Rollstuhl oder Rollator benötigen viel Kraft, um Gefälle zu bewältigen. Daher gelten gemäß DIN 18040-1 folgende Grenzwerte:
- Längsgefälle maximal 3 %
grundsätzlich - Längsgefälle maximal 4 %
zulässig nur auf den letzten maximal 10 m unmittelbar vor dem Eingang - Längsgefälle maximal 6 %
auf maximal 10 m Länge, anschließend Podest mit maximal 3 % Längsgefälle - Quergefälle maximal 2,5 %
zulässig nur wenn es zur Entwässerung zwingend erforderlich ist
Bei Quergefälle „driften“ Rollstühle, Rollatoren aber auch Kinderwagen ab. Das erschwert das Rollen sehr und sollte möglichst vermieden werden.
Wege müssen erschütterungsarm befahrbar sein
Wege auf dem Grundstück müssen die gleichen Anforderungen an die Oberflächengestaltung erfüllen wie Wege im Verkehrs- und Freiraum. Zum Beispiel dürfen Fugen eine gewisse Breite nicht überschreiten, damit die Räder von Rollstuhl oder Rollator nicht steckenbleiben. Auch aus diesem Grund sollte auf Kopfsteinpflaster grundsätzlich verzichtet werden. Wird es trotzdem ausgeführt, sollte ein erschütterungsarmer Gehstreifen von mindestens 1,20 m Breite angelegt werden, beispielsweise aus großformatigen Platten oder durch Abschleifen der Pflastersteine. Weitere Hinweise gibt der Umsetzungstipp Gehwege und Fußgängerbereiche.
Wege helfen bei der Orientierung
Die Wegeführung auf dem Grundstück hat genauso wie im Verkehrs- und Freitraum großen Einfluss darauf, wie einfach ein Ziel zu finden ist, vor allem für Menschen mit Einschränkungen des Sehens oder der Kognition. Sie kann behindern. Oder sie unterstützt, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:
- Klare Wegeführung
einfach und möglichst rechtwinklig - Haupt- und Nebenwege unterscheiden
durch verschiedene Bodenbeläge, Breiten, Vegetation - Starke Kontraste
von Wegbegrenzungen und bei der Beschilderung - Leitelemente
Blinde Menschen benötigen klare Strukturen und taktile Leitelemente wie Rasenkantensteine, Hauswände oder unterschiedliche Bodenstrukturen. Damit der Langstock diese Leitlinien erfassen kann, müssen Kanten mindestens 3 cm hoch sein. Hinderlich sind dabei Elemente, in denen sich der Langstock verhaken kann, wie Gabionen, Grasbüschel oder wuchernde Sträucher am Wegrand. Eine regelmäßige Grünpflege ist hier wichtig. Ausstattungselemente wie Bänke, Poller, Absperrketten, Blumenkübel u. ä. müssen mindestens 60 cm Abstand zu den Leitlinien haben oder taktil erfassbar sein, erklären auch die Umsetzungstipps Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum und Ausstattungselemente auf dem Grundstück. Details zu Bodenindikatoren gibt der Umsetzungstipp Bodenindikatoren im Verkehrs- und Freiraum. - Klare Beschilderung
von der Grundstücksgrenze bis zu den Gebäudeeingängen. Das Beispiel gibt mehr Details. - Taktile Pläne oder Tastmodelle
helfen blinden Menschen, sich auf einem großen Gelände mit zahlreichen Gebäuden eigenständig zurechtzufinden. Der Umsetzungstipp Ausstattungselemente auf dem Grundstück zeigt Beispiele. - Beleuchtung
Wege und Eingänge müssen gleichmäßig, blendfrei und hell beleuchtet sein, wie das Beispiel verdeutlicht.
Barrierefreie Wege das ganze Jahr
Wege sollen das ganz Jahr über sicher zu nutzen sein. Sie müssen regelmäßig sowohl von Laub und Dreck als auch von Schnee und Streugut befreit werden – und zwar mindestens in der von der DIN 18040 genannten Breite.
Verschneite Wege stellen vor allem für blinde Personen eine besondere Herausforderung dar, wenn der Langstock am Wegrand schwierig zu nutzen ist. Regelmäßig freigeräumte Leitlinien in der Wegmitte sind da hilfreicher.