5. Flure und Türen
Flure müssen hell und blendfrei beleuchtet und übersichtlich gestaltet sein, Türen müssen deutlich erkennbar, sicher passierbar und leicht zu öffnen und zu schließen sein.
Verkehrsflächen allgemein
- lichte Durchgangshöhe über Verkehrsflächen mind. 220 cm, ausgenommen sind Türen, Durchgänge und lichte Treppendurchgangshöhen
- die erforderlichen Breiten und Höhen dürfen durch hineinragende Bauteile oder Ausstattungselemente, z. B. Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben, nicht eingeschränkt werden
- Bauteile oder einzelne Ausstattungselemente, die in nutzbare Flächen ragen, müssen auch für Menschen mit Sehbehinderung erkennbar sein (siehe Blindenleitsystem, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr)
- eindeutige Beschilderung (siehe Informations- und Orientierungssystem)
- Bodenbeläge rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt
Flure
- 150 cm Mindestflurbreite (in Ausnahmefällen Mindestflurbreite 120 cm für maximal 6 m Länge ohne Richtungswechsel)
- in Durchgängen mind. 90 cm Durchgangsbreite
- nach max. 15 m Länge ist eine Fläche von mind. 180 cm x 180 cm zur Begegnung von Personen mit Rollstühlen oder Gehhilfen anzuordnen
Türen
- beim Öffnen und Schließen sollte der dafür erforderliche Kraftaufwand nicht mehr als 25 N (entspricht ca. 2,5 kg) betragen
- ansonsten sind automatische Türsysteme erforderlich
- untere Türanschläge und -schwellen grundsätzlich vermeiden – wenn unvermeidbar, max. 2 cm
- mind. 90 cm lichte Durchgangsbreite
- mind. 205 cm lichte Türhöhe
- mind. 150 cm x 150 cm (Tiefe x Breite) Bewegungsflächen bei handbetätigten Drehflügeltüren für die aufschlagende Seite, mind. 120 cm x 150 cm (Tiefe x Breite) für die nicht aufschlagende Seite bzw. 150 cm x 150 cm bei erforderlichem Richtungswechsel vor der Tür
Türdrücker
- keine Drehgriffe wie z. B. Knäufe, keine eingelassenen Türgriffe
- geeignet sind bogen- oder u-förmige Türgriffe
- Höhe bzw. Greifhöhe 85 cm (in Ausnahmefällen bis 105 cm)
- gute Erreichbarkeit auch vom Rollstuhl aus: Abstand zu Bauteilen, Ausrüstungs- oder Ausstattungselementen mind. 50 cm
Automatiktüren
- kontrastreich gestalteter Öffnungstaster: Höhe (Tastermitte) 85 cm
- wenn die Tür in Richtung des Anfordernden aufschlägt, die Taster mind. 250 cm vor der Tür anbringen; auf der Gegenseite mind. 150 cm vor der Tür
- Zeitintervall lang genug einstellen (insbesondere für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig)
- Vermeidung oder Sicherung von Quetsch- und Scherstellen, Vermeidung des Anstoßens
- Wechsel des Bodenbelags vor automatischen Drehflügeltüren oder Karusselltüren (kontrastierende Farbe und Oberflächenstruktur)
Türen und Böden
- kontrastreiche Gestaltung von Türen, z. B. helle Wand/dunkler Türrahmen, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante sowie Beschläge
- eventuell vorhandene Schwellen kontrastierend zum Bodenbelag
- Bodenbeläge kontrastierend zu Bauteilen wie Wände, Türen, Stützen
Markierung von Glasflächen
- bei Ganzglastüren und großflächig verglasten Türen Sicherheitsmarkierungen über die gesamte Glasbreite
- Markierung visuell kontrastreich mit jeweils hellen und dunklen Anteilen (Wechselkontrast)
- Markierung in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm
Letzte Aktualisierung am 03.07.19