Unternavigation
Inhalt
Hinweis
Auf Bundesebene werden Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 BGG des Bundes zwischen den Unternehmen der verschiedenen Wirtschaftsbranchen und den anerkannten Bundesverbänden von Menschen mit Behinderung (§ 13 BGG) geführt. Einige wenige Verhandlungen wurden abgebrochen, diverse Zielvereinbarungen abgeschlossen und weitere Verhandlungen laufen noch.
Informieren Sie sich im Zielvereinbarungsregister des Bundes. Das Register wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt und auf dessen Internetseite veröffentlicht.