Inhalt
Barrierefrei Mobil
Hier finden sie Verweise mit Informationen zum Thema „Mobilität und Barrierefreiheit“
- BusAccess® - Barrierefreie Mobilitätsassistenz im ÖPNV
Durch die Verbreitung von Smartphones und mobilen Apps bieten sich heute neben baulichen Maßnahmen weitergehende Möglichkeiten, um Barrierefreiheit und Inklusion im öffentlichen Personennahverkehr für Menschen mit Mobiliätseinschränkungen zu verbessern. Alternativ zu baulichen Maßnahmen sind Assistenzsysteme wie BusAccess® hilfreich, um die im Personenbeförderungsgesetz geforderte Barrierefreiheit im ÖPNV kurzfristig umzusetzen.
Mit Hilfe der App kann der Nutzer z.B. zur nächsten Haltestelle navigieren, sich die Busdaten anzeigen oder ansagen lassen, oder per Fernauslösung die Rollstuhlfahrer/Kinderwagentaste bedienen. Die Lösung besteht aus einem von GeoMobile entwickelten Steuergerät BusCore®, der mobilen App BusGuide und der BusAccess® API. - Bus.Hör.Stellen im Kreis Unna
Bus.Hör.Stelle: Hinter diesem Namen verbirgt sich eine bundesweit einzigartige Einrichtung, die in Kooperation von JederBus und der Telekom entstanden ist. Für die Fahrgastinformation wurden an ausgewählten Standorten Basistelefone der Telekom aufgestellt, um blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen, die nicht gut lesen können, mehr Mobilität zu ermöglichen. - Informationen DB Navigator App
Die Deutsche Bahn bietet mit der Navigations-App DB Navigator einen praktischen Reisebegleiter an. Neben den Echtzeit-Informationen über den aktuelle Streckenverlauf und den Reiseplan werden die Verspätungen und Änderungen direkt angezeigt. Alternative Verbindungen können ebenfalls angezeigt werden. Dank integrierter GPS-Ortung zeigt der DB Navigator den aktuellen Standort und den schnellsten Weg zum Bahnhof. Zusätzlich liefert der DB Navigator auch Informationen zu S- und Straßenbahnen sowie Bussen.
Der DB Navigator ist kostenlos und für alle gängigen Betriebssysteme verfügbar.
- Informationen zur Umsetzung der Auflagen im Personbeförderungsgesetz (PBefG) bis 2022
Mit der Novellierung des PBefG erweitert der Gesetzgeber die Verpflichtung der Aufgabenträger und Anbieter zu einer verstärkten Berücksichtigung der Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen. Gemäß PBefG § 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr, Absatz 3 definieren die Aufgabenträger die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes in der Regel in einem Nahverkehrsplan. - Menschen mit (Mobilitäts-) Behinderung - Teilhabe und Verkehrssicherheit
Die Schriftenreihe Verkehrssicherheit des DVR bietet mit Band 18 ein Handbuch für Fachkräfte zur Förderung der Mobilitätskompetenzen von Menschen mit Behinderungen. - Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen e. V.
Die STUVA e.V. ist eine unabhängige, gemeinnützige Forschungsinstitution. Sie wurde im Jahr 1960 gegründet. Zu den Arbeitsbereichen zählen Grundlagenforschung und Spezialuntersuchungen, schwerpunktmäßig auf den Gebieten des unterirdischen Bauens sowie des Bahn- und Straßenverkehrs.