7. Treppen
Viele Stürze ereignen sich im Bereich von Treppen, deshalb ist es wichtig, Treppenanlagen möglichst sicher zu gestalten. Die richtige Gestaltung von Treppenstufen und Handläufen schafft die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Einschränkung des Sehens oder der Motorik eine Treppe sicher benutzen können.
Grundanforderungen
- nur gerade Treppenläufe
- gebogene Treppenläufe erst ab einem Innendurchmesser des Treppenauges von 200 cm
- geschlossene Stufen, d. h. keine Treppen ohne Setzstufen
- keine Stufenunterschneidung, d. h. Trittstufen dürfen über Setzstufen nicht vorragen
- bei schrägen Setzstufen Unterschneidung bis 2 cm
Handläufe
- beidseitig
- in 85 cm bis 90 cm Höhe
- keine Unterbrechung an Treppenaugen und Zwischenpodesten
- Handlaufende mind. 30 cm über den An- und Austritt waagerecht verlängert
- keine frei in den Raum ragenden Handlaufenden; Abschluss nach unten oder zur Seite geführt
- Handlaufprofil griffsicher und gut umgreifbar
- runder oder ovaler Querschnitt mit 3 cm bis 4,5 cm Durchmesser
- Halterung an der Unterseite
- Handlauf kontrastreich gegenüber dem Hintergrund
Handlaufinformationen
- taktile Informationen in erhabener Profilschrift sowie Brailleschrift entsprechend DIN 32986: 2015-01 Taktile Schriften und Beschriftungen
- Hinweise beispielsweise auf Stockwerk und Wegebeziehungen
- in Höhe der ersten und letzten Stufe
- in geschlossene Orientierungs- und Leitsysteme integriert
Stufen
- kontrastierende Markierung; Kontrast zu den Stufen und den anschließenden Podesten
- Markierung der Trittstufen ab Vorderkante 4 cm bis 5 cm breit
- Markierung der Setzstufen ab Oberkante 1 cm, besser 2 cm breit
- bei frei im Raum endenden Treppen und Treppen mit bis zu drei Stufen Markierung aller Stufen
- in Treppenhäusern ggf. nur Markierung der ersten und letzten Stufe
Taktil erfassbares Feld
- der Gefahrenbereich unter einer Treppe muss von einer blinden Person mit dem Langstock ertastet werden können, damit diese nicht mit dem Kopf gegen die Treppenunterkante stößt. Geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr siehe Blindenleitsystem
- zum Schutz von Menschen mit Seheinschränkungen
- vor Gefahrenstellen wie frei im Raum endenden Treppen oder Stufen, deren Lage sich nicht unmittelbar aus dem baulichen Kontext ergibt
- taktiler Kontrast durch unterschiedliche Bodenstrukturen oder Bodenindikatoren
- mind. 60 cm tief und so breit wie die Treppe
- am Antritt bis an die unterste Setzstufe
- am Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe
Beleuchtung
- hell aber blendfrei
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Letzte Aktualisierung am 03.07.19