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Veranstaltung der Agentur Barrierefrei NRW

Aktuelles

Aktuelle Meldungen

Portrait eines älteren Menschen, das in Puzzleteile aufgeteilt ist
Foto: pixabay von Gerd Altmann

Häufig ist es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob ein Mensch an einer Demenz erkrankt ist oder nicht. Eine verbindliche Aussage können Demenztests geben. Durch die Erkrankung können unangenehme Situationen entstehen, sowohl für den Menschen mit Demenz als auch für die Anderen. Damit Menschen mit Demenz selbstständig und sicher in ihrer Wohnung so lange wie möglich verbleiben können, haben wir einige Lösungsansätze zusammengestellt.

Gruppenfoto der Teilnehmenden beim Fachvortrag der LAG Selbsthilfe zum Thema Gibt es eine Pflicht zum Barrierefreien Bauen

Diese und weitere Fragen beantwortete Martin Philippi, unser Experte für barrierefreies Bauen in der Agentur, während einer Fachveranstaltung der LAG Selbsthilfe NRW am 28. August 2023 in Dortmund.

Im Rahmen seines Vortrages stellte Philippi den Teilnehmenden des LAG Arbeitskreises „Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität“ die gesetzlichen Bestimmungen zum barrierefreien Bauen vor.

Bildercollage Logo der Agentur Barrierefrei NRW, "Wir waren dabei auf dem Bürgerfest in Düsseldorf August 2023"

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen am vergangenen Wochenende (26. und 27. August 2023) auf die Meile der Demokratie direkt neben dem Düsseldorfer Landtag und informierten sich über die Arbeiten der verschiedenen Ministerien. Mit unserer Fühlkiste konnten wir die interessierten Menschen zum Thema Barrierefreiheit sensibilisieren, unsere Arbeitsfelder skizzieren und ihnen dank unserer Glücksbotschaften zu Barrierefreiheit & Teilhabe ein gutes Gefühl oder eine Anregung mit auf den Weg geben.

Das Cover zeigt 4 Menschen mit 4 unterschiedlichen Einschränkungen: im Rollstuhl, blind, nicht hörend und mit Down-Syndrom

Lesen Sie nach, was wir als Agentur Barrierefrei NRW im Jahr 2022 an Ideen und Projekten umgesetzt und angestoßen haben, wie viele Beratungen wir durchgeführt und welche Veranstaltungen wir besucht und mitgestaltet haben.

 

Bunte Würfel zeigen die Wörter ABC und barrierefrei.

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die eine große Wirkung haben können. Einfache Hilfsmittel wie Flaschenöffner oder Schlüsseldrehhilfen können den Alltag sehr erleichtern. Eine Haarbürste mit verlängertem Stiel hilft beispielsweise, wenn die Hände nicht mehr bis an den Kopf gehoben werden können. Eine Fenstergriffverlängerung kann jemandem im Rollstuhl helfen, ein höher gelegenes Fenster zu öffnen.

Laptop mit Schriftzug Paragrafen-Symbol Barrierefreiheit und 3D-Fragezeichen

Für alle, die es genau wissen wollen und müssen:

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat nun auf ihren Webseiten alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen zur Barrierefreiheit zusammengetragen und veröffentlicht. Interessierte können über die Volltextsuche das für sie passende Gesetz finden oder nach Themengebiet oder Bundesressort filtern.

Rollstuhl am Schwimmbadbecken

Besonders an heißen Sommertagen steigt bei vielen Menschen das Bedürfnis, ins Schwimmbad zu gehen. Das gilt für Menschen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen. Einige Personen mit Behinderungen sind sogar darauf angewiesen, ihre Therapien im Schwimmbecken durchzuführen. Doch, wie können Schwimm- & Therapiebecken gebaut oder umgebaut werden, damit sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind?

eine Hängematte aus dickem Seil gewebt mit Holzschnitzeln als Untergrund

Inklusive Spielplätze ermöglichen und fördern, dass Kinder mit und ohne Behinderungen zusammen gleichberechtigt spielen können. Dazu ist es notwendig, dass es vielfältige Spielgeräte für unterschiedliche Interessen, Fähigkeiten und Altersstufen gibt, die barrierefrei erreichbar sind.

Auch der Zugang, die Wege und Ruheplätze eines inklusiven Spielplatzes müssen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Bunte Würfel zeigen die Wörter ABC und barrierefrei.

Ohne sie geht nichts: Die DIN Normenreihe 18040 Barrierefreies Bauen (Fachleute sagen übrigens „Dinachtzehnnullvierzig“) ist für Verantwortliche, Planende und Umsetzende eine unverzichtbare Planungsgrundlage. Sie beschreibt, wann Bauten als barrierefrei gelten - aufgeteilt in öffentlich zugängliche Gebäude (Teil 1), Wohnungen (Teil 2) und bauliche Anlagen im Verkehrs- und Freiraum (Teil 3). Das sind etwa Haltestellen, Parkplätze und Zebrastreifen.