Ausführliche Hinweise
Rampen
Eine barrierefreie Rampe nach DIN 18040-1 und 2 hat max. 6 % Steigung. Nach 6 Metern muss ein Zwischenpodest von min. 1,50 m eingebaut werden. Das hat neben der Kraftanstrengung für den Rollstuhlfahrenden seinen Grund vor allem in der erhöhten Kippgefahr für manuelle Rollstühle bei größeren Steigungen.

Bei Rampen im privaten Raum muss die DIN-Norm nicht zwingend eingehalten werden. Es wird davon ausgegangen, dass der oder die Rollstuhlfahrende mit einem manuellen Rollstuhl 6 % überwinden kann. Handelt es sich jedoch um einen Elektro (E)-Rollstuhl, oder wird die im Rollstuhl sitzenden Person überwiegend geschoben, kann die Rampe auch eine größere Steigung haben. Bei E-Rollstühlen beeinflussen u.a. Antriebsart, Motorkraft und die Traktion an den Antriebs- und den Lenkrädern das Fahr- und Lenkverhalten im Anstieg und bei Gefälle. Wird eine Person im Rollstuhl geschoben, muss das Gewicht der im Rollstuhl sitzenden Person, sowie die körperliche Fitness der schiebenden Person betrachtet werden. In der Regel können Rampen mit bis zu 12 % Steigung genutzt werden.
Bei mobilen (Klapp-)Rampen muss neben der benötigten Länge auch die maximale Traglast beachtet werden. Sie eignen sich dementsprechend nur für wenige Stufen, da sie sonst zu steil oder zu lang und instabil werden. Des Weiteren wird in der Regel eine Person benötigt, die die Rampe anlegt und wieder weglegt.

Einbau von Liftsystemen nach Maschinenrichtlinie
Soll eine Höhe von mehr als 1 m überwunden werden, ist der Einbau eines Liftsystems zu empfehlen. Hierbei gibt es folgende Unterschiede:
- Ein Treppensitzlift ist ein in privaten Haushalten weit verbreitetes Liftsystem. Ein Sitz läuft hierbei am Geländer (innen und außen möglich) entlang die Treppe hoch/runter. Falls eine Person auf einen Rollstuhl angewiesen ist, muss sie sich zwingend auf den Sitz des Lifts umsetzen können. Die Liftschienen werden vorzugsweise auf den Treppenstufen befestigt, können notfalls jedoch auch an der Wand montiert werden.

- Ein Plattformlift kann mit einem Rollstuhl befahren werden kann und/oder verfügt über einen Klappsitz. Der Antrieb läuft wie beim Sitzlift parallel zu den Stufen schräg nach oben oder unten. Die Plattform bleibt waagerecht und die Treppenstufen können im Moment der Liftnutzung nicht begangen werden.
- Wenn das Treppenhaus zu eng und die Treppe zu schmal für eine Stufen- oder Wandmontage ist, kann manchmal ein Deckenlift Abhilfe schaffen. Hierbei wird an der Decke bzw. unterhalb der Stufen zu nächsten Etage eine Schiene befestigt, in welche eine Liftkassette mit Tragegurt für den Rollstuhl oder einen Sitz eingehängt wird. Mit einem Deckenlift können die Treppen sehr platzsparend überwunden werden.
- Bei einem Hublift bzw. einer Rollstuhlhebebühne wird eine Plattform von unten z.B. über eine elektrische Hubschere nach oben geliftet. Der Lift kann nur geringe Höhenunterschiede überwinden und wird in der Regel neben der Treppe oder auf der anderen Seite des Podests montiert.

- Ein Senkrechtlift wird in der Regel an einer Wand montiert. Mit offener Kabine (ohne Schacht) können sie bis zu drei Meter überwinden. Höhen darüber hinaus benötigen den Einbau mit einem Liftschacht. Für die private Nutzung sind Senkrechtlifte eine gute Alternative zu teuren Aufzügen. Sie sind deutlich langsamer in der Hubgeschwindigkeit als ein Aufzug, jedoch auch günstiger und weniger wartungsintensiv. Für den öffentlichen Raum, sowie für den barrierefreien Bau bzw. Ausbau von Mehrfamilienhäusern sind sie nicht zugelassen. Innerhalb des Wohnraums können Senkrechtlift ebenfalls eingesetzt werden. Hier ist der Kabinenbereich in der Regel offen und ein Schacht nicht zwingend notwendig. Die Montage der Führungsschienen kann je nach Modell an der Wand oder zwischen Boden und Decken erfolgen.

(mobile) Treppensteighilfen als Hilfsmittel nach dem SGB V
Als Alternative zu festverbauten Treppenliftsystemen gibt es auch mobile Treppensteighilfen. Diese haben in der Regel Hilfsmittelnummern und können von den Krankenkassen finanziert werden. Hierbei gibt es vor allem zwei verschiedene Systeme:
- Bei der Treppenraupe handelt es sich um eine mobile Treppensteighilfe, welche es ermöglicht, mit dem Rollstuhl selbständig oder mit Unterstützung einer weiteren Person die Treppenstufen zu überwinden. Durch ihre Kettenräder aus Gummi überwindet sie die Stufen fließend und durchgängig. Wichtig zu beachten ist, dass Treppenraupen nur bei geraden Treppen mit ausreichend großen Zwischenpodesten einsetzbar ist. Für die Nutzung der Treppenraupe braucht es etwas Übung. Zu Beginn muss der Rollstuhl etwas nach hinten gekippt werden. Ebenso gibt es beim Hinabsteigen der Treppe einen Kipppunkt, an welchem die Treppenraupe nach vorne fällt, um sich gleich darauf auf den Treppenstufen zu stabilisieren. Dies kann für die Person im Rollstuhl beängstigend sein, vor allem wenn keine Hilfsperson zur Sicherung der Treppenraupe dabei ist.

- Der Treppensteiger ist wie die Treppenraupe eine mobile Treppensteighilfe. Im Gegensatz zu der Treppenraupe kann er auch kurvige Treppen überwinden. Dieser hat zwei verschiedene Ausführungen. Bei der einen bietet eine festinstallierte Sitzfläche die Möglichkeit zum Umsetzen auf den Treppensteiger. Bei der anderen Ausführung wird der Rollstuhl mit dem Treppensteiger verbunden, sodass kein Umsetzen notwendig ist.
Der Treppensteiger benötigt zwingend eine Begleitperson. Er überwindet jede Stufe einzeln und muss an jeder Stufe neu angesetzt werden. Die Hilfsperson richtet den Treppensteiger immer neu aus und stabilisiert den Treppensteiger über zwei Griffe. Beim Hinabsteigen der Treppe verhindern Bremsen, dass der Treppensteiger über eine Stufe hinaus rutscht. Für die Nutzung eines Treppensteigers muss die Begleitperson zwingend geschult sein.