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Gebäude

Technische Baubestimmungen NRW – VV TB NRW

Welche Abschnitte der DIN 18040 sind rechtlich bindend?

Wer barrierefrei bauen möchte braucht konkrete Anforderungen für die Planung und Umsetzung. Die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ stellt die anerkannten Regeln der Technik für das Barrierefreie Bauen dar.

Diese und andere DIN-Normen werden verbindlich, sobald sie in eine Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) aufgenommen werden. Als Grundlage für das Bauen legt jedes Bundesland in einer eigenen VV TB fest, welche anerkannten Regeln der Technik anzuwenden sind.

Die VV TB für Nordrhein-Westfalen enthält neben anderen Vorschriften auch die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich zugänglichen Gebäuden. Im Paragraf 49 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen wird gefordert, dass Wohnungen und öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei sein müssen. Die konkreten Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Anlage A 4 "Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung" der VV TB NRW.

Ausführliche Hinweise

Ist die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW zwingend anzuwenden?

Die VV TB NRW bezieht sich auf die beiden ersten Teile der DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

  • Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1:2010-10)
  • Teil 2: Wohnungen (DIN 18040-2:2011-09)

Wichtig: Die aktuell gültige VV TB verweist in ihrer Anlage A 4 nicht auf die jeweils aktuelle Version der DIN 18040 sondern auf die o. g. konkreten Fassungen von 2010 und 2011. Solange die VV TB nicht novelliert wird, sind also die Anforderungen der genannten DIN-Versionen einzuhalten. Will man davon abweichen und z. B. nach den Anforderungen der novellierten DIN 18040 bauen oder weitere Normen oder Richtlinien für die Baumaßnahme als anzuwendende anerkannte Regeln der Technik festschreiben, muss das mit allen Beteiligten besprochen und im Bauvertrag konkret festgeschrieben werden.

Welche Anforderungen sind nach der VV TB NRW im Einzelnen zu beachten?

Entsprechend der VV TB NRW sind die DIN 18040-1 und DIN 18040-2 nicht komplett, sondern mit Modifikationen einzuhalten. Konkret bedeutet das, dass einzelne Abschnitte der DIN 18040-1 und -2 durch die VV TB NRW gestrichen oder ergänzt werden.

Praxisleitfäden

Das Bauministerium NRW hat zwei Praxisleitfäden zu den beiden Teilen der DIN 18040 als Arbeitshilfe herausgegeben. Sie sollen Planende, Bauherrschaften und Behörden unterstützen und die VV TB NRW besser nachvollziehbar machen. In den Originaltexten der DIN 18040-1 und -2 wurden dazu die spezifischen Anforderungen der VV TB farblich hervorgehoben und Ergänzungen eingefügt.

Hier finden Sie die beiden Praxisleitfäden zur VV TB NRW:

Die Agentur Barrierefrei NRW hat ebenfalls einen Leitfaden zur DIN 18040-1 erstellt. Dieser liefert zunächst Hintergrundwissen zu Barrierefreiheit, Behinderungen und rechtlichen Grundlagen. Im Hauptteil werden dann alle Anforderungen der DIN 18040-1 erklärt, ergänzt durch zahlreiche Fotos und Zeichnungen. Der Leitfaden unterscheidet 3-farbig, erstens was in NRW verpflichtend einzuhalten ist, zweitens welche Modifikationen die VV TB nennt und drittens zusätzliche sinnvolle Extras für eine herausragende Barrierefreiheit.

Unseren Leitfaden zur Barrierefreiheit - Bauen für alle in öffentlich zugänglichen Gebäuden finden Sie auf unserer Webseite.

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