Ausführliche Hinweise
Ist die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW zwingend anzuwenden?
Die VV TB NRW bezieht sich auf die beiden ersten Teile der DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
- Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1:2010-10)
- Teil 2: Wohnungen (DIN 18040-2:2011-09)
Wichtig: Die aktuell gültige VV TB verweist in ihrer Anlage A 4 nicht auf die jeweils aktuelle Version der DIN 18040 sondern auf die o. g. konkreten Fassungen. Solange die VV TB nicht novelliert wird, sind also die Anforderungen der genannten DIN-Versionen einzuhalten. Will man davon abweichen und z. B. nach den Anforderungen der novellierten DIN 18040 bauen, muss das im Bauvertrag konkret festgeschrieben werden.
Welche Anforderungen sind nach der VV TB NRW im Einzelnen zu beachten?
Entsprechend der VV TB NRW sind die DIN 18040-1 und DIN 18040-2 nicht komplett, sondern mit Modifikationen einzuhalten. Konkret bedeutet das, dass einzelne Abschnitte der DIN 18040-1 und -2 durch die VV TB NRW gestrichen oder ergänzt werden.
Das Bauministerium NRW hat zwei Praxisleitfäden zu den beiden Teilen der DIN 18040 als Arbeitshilfe herausgegeben. Sie sollen Planende, Bauherrschaften und Behörden unterstützen und die VV TB NRW besser nachvollziehbar machen. In den Originaltexten der DIN 18040-1 und -2 wurden dazu die spezifischen Anforderungen der VV TB graphisch hervorgehoben und Ergänzungen eingefügt.
Praxisleitfäden
Hier finden Sie die beiden Praxisleitfäden zur VV TB NRW: