Ausführliche Hinweise
In einem mit der Behinderten-Selbsthilfe und den Sozialverbänden in Nordrhein-Westfalen abgestimmten Prüfverfahren wird das Signet NRW inklusiv nach landesweit einheitlichem Standard vergeben. Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Expertengruppe berufen. Sie prüft vor Ort, ob ein in Betracht kommendes Gebäude die hohen Anforderungen wirklich erfüllt. Die Expertengruppe setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Behinderten-Selbsthilfe und der Sozialverbände NRW und deckt die verschiedenen Behinderungsformen ab. Mit dem Signet wird bescheinigt, dass das Gebäude für Menschen mit körperlichen und motorischen Einschränkungen, mit Hör- und Sehbehinderungen sowie kognitiven Einschränkungen barrierefrei ist. Ziel ist die Auszeichnung von Gebäuden, die in allen genannten Bereichen einen herausragenden Standard an Barrierefreiheit bieten und somit als Vorbild für Inklusion dienen können.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) in Münster wurde am 11. März 2022 als erstes Gebäude in Nordrhein-Westfalen mit dem Signet NRW inklusiv ausgezeichnet. Aktuell werden keine weiteren Signets vergeben.