Ausführliche Hinweise
In einem mit der Behinderten-Selbsthilfe und den Sozialverbänden in Nordrhein-Westfalen abgestimmten Prüfverfahren wird das Signet NRW inklusiv nach landesweit einheitlichem Standard vergeben. Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine Expertengruppe berufen. Sie prüft vor Ort, ob ein in Betracht kommendes Gebäude die hohen Anforderungen wirklich erfüllt. Die Expertengruppe setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Behinderten-Selbsthilfe und der Sozialverbände NRW und deckt die verschiedenen Behinderungsformen ab. Mit dem Signet wird bescheinigt, dass das Gebäude für Menschen mit körperlichen und motorischen Einschränkungen, mit Hör- und Sehbehinderungen sowie kognitiven Einschränkungen barrierefrei ist. Ziel ist die Auszeichnung von Gebäuden, die in allen genannten Bereichen einen herausragenden Standard an Barrierefreiheit bieten und somit als Vorbild für Inklusion dienen können.
Das Signet NRW inklusiv ist Teil des Aktionsplans NRW inklusiv 2022 der Landesregierung NRW. Die Geschäftsführung für das Signet NRW inklusiv liegt bei der Agentur Barrierefrei NRW.
Darüber hinaus werden in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens öffentlich zugängliche Gebäude von geschulten Teams begutachtet und die Ergebnisse auf dem Informationsportal NRW informierBar unter www.informierBar.de veröffentlicht. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger über die vorhandenen Gegebenheiten zur Barrierefreiheit eines Gebäudes informieren. Weitere Informationen finden Sie auch im Umsetzungstipp zur Bestandsaufnahme NRW.
Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns!