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Auf dem Tisch nebeneinander verteilt 2 Stifte, 3 verschiedene Broschüren in Leichte Sprache übersetzt, der Duden in Leichte

Leichte Sprache

Leichte Sprache: So kommen Infos vom Amt gut bei den Adressaten an

Erprobte Übersetzungs-Vorschläge für Leichte Sprache in der Bürger-Kommunikation

Klar gegliedert: Dieses Formular in Leichter Sprache erklärt in mehreren Schritten, wann ein Attest benötigt wird,

Antrags-Formulare, Bescheide und Informationen auf Internetseiten - Stadtverwaltungen kommunizieren vielfältig und zu den unterschiedlichsten Lebensbereichen mit Bürgerinnen und Bürgern. Doch die können die Informationen oft gar nicht verstehen, oder wissen nicht, welche Reaktion von ihnen erwartet wird: Die häufig verwendete Amtssprache stellt eine massive Barriere dar: Vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch für Demenz-Erkrankte, und Menschen, für die Deutsch nicht die Muttersprache ist, sowie und für alle, die nicht gut lesen oder schreiben können.

Doch auch alle anderen Bürger profitieren davon, wenn die Verwaltung verständlich, klar und eindeutig kommuniziert. Zumal bei Mitteilungen vom Amt oft ureigenste Interessen und der persönliche Lebensbereich betroffen sind: Da braucht es gut verständliche und vollständige Informationen, um wichtige Entscheidungen treffen zu können.

Deshalb ist Leichte Sprache in der Bürgerkommunikation nötig - und möglich. Hier finden Sie 7 Tipps mit konkreten Übersetzungsvorschlägen für typische Formulierungen aus Formularen und Verwaltungsakten - zum Beweis, dass es geht, und zum Nachmachen:  Damit alle alles besser verstehen und selbstbestimmt entscheiden können.

Ausführliche Hinweise

Tipps und konkrete Übersetzungs-Vorschläge für Leichte Sprache in der Verwaltung
1) Ersetzen Sie nicht notwendige Fachbegriffe durch allgemein gebräuchliche Formulierungen:

Statt:"Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung"
besser: Mittag-Essen in der Kita oder in der Schule bekommen

2) Erklären Sie bei unverzichtbaren Fachbegriffen deren konkrete Bedeutung im Hinblick auf die Adressaten.

Statt: "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsfolgenbelehrung"
Besser:
Rechts-Behelfs-Belehrung: Ihre Rechte: Sie können Widerspruch einlegen.
und: Rechts-Folgen-Belehrung: Was passiert, wenn Sie nicht mitmachen oder wenn Sie sich nicht an die Regeln halten.

3) Informieren Sie die Adressaten vollständig über ihre Rechte – und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.

Statt: "Rechtsbehelfbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden"
B
esser: Rechts-Behelfs-Belehrung:
Möglichkeit 1: Zum Amt gehen
Gehen Sie zu einem Sach-Bearbeiter beim Amt.
Sagen Sie dem Sach-Bearbeiter: (…)
Der Sach-Bearbeiter schreibt das aus.
Das Aufschreiben heißt Nieder-Schrift.

Möglichkeit 2: Widerspruch aufschreiben.
Schreiben Sie den Widerspruch auf.
Schicken Sie den Widerspruch an das Amt.
Sie können den Widerspruch als Brief schicken.
Schicken Sie den Brief an die Adresse an diese Adresse:
Sie können den Brief auch als E-Mail schicken (...)

4) Wählen Sie Formulierungen mit klarem Aufforderungs-Charakter, wenn Sie eine Reaktion der Adressaten erwarten.

Statt: "Nachweise sind beizufügen"
Besser: Legen Sie die Nachweise mit zu diesem Antrag in den Brief-Umschlag.

5) Formulieren Sie aktiv und verzichten sie auf Passiv-Konstruktionen.

Statt: "Die Leistung muss beantragt werden."
Besser: Sie müssen einen Antrag für die Leistung stellen.

6) Filtern Sie die für die Adressaten wichtigste Information heraus und stellen Sie diese direkt an den Anfang des Textes: in die Betreffzeile eines Schreibens oder einer E-Mail

Statt: "Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. SGB II, SGV XII, WOGG, AsylbLG und BKGG"
Besser: Bewilligungs-Bescheid: Ihr Kind bekommt Leistungen für Bildung und Teilhabe.

7) Machen Sie deutlich, dass Sie für Nachfragen ansprechbar sind – und wie genau die Adressaten Sie erreichen können.

Statt: "Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung."
Besser:
Haben Sie noch Fragen dazu?
Dann rufen Sie mich an.
Oder schicken Sie mir einen Brief,
ein Fax oder eine E-Mail.
Meine Telefon-Nummer ist:
Meine Fax-Nummer ist:
Meine E-Mail-Adresse ist:

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