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Auf dem Tisch nebeneinander verteilt 2 Stifte, 3 verschiedene Broschüren in Leichte Sprache übersetzt, der Duden in Leichte

Leichte Sprache

Leichte Sprache sinnvoll auf Internetseiten einbinden

So setzen Sie Vorgaben zur Barrierefreiheit praxisgerecht um

Sprachumschalter

Leichte Sprache erleichtert vielen Menschen den Zugang zu Informationen im Internet. Damit sie ihre Wirkung entfalten kann, sollten die Inhalte jedoch nicht nur verständlich formuliert sein. Ebenso wichtig ist, dass Nutzerinnen und Nutzer sie leicht finden und ohne Umwege nutzen können. Deshalb spielen auch die Auswahl der Inhalte, ihre Platzierung auf der Website, eine verständliche Navigation und die Verknüpfung mit weiterführenden Informationen eine wichtige Rolle. Dabei gilt: Nicht jede Unterseite muss zwingend in Leichter Sprache angeboten werden. Entscheidend sind Informationen, die Menschen helfen, sich zu orientieren, Leistungen zu nutzen oder Kontakt aufzunehmen.

Für viele Websites ist deshalb ein gut durchdachtes Angebot in Leichter Sprache hilfreicher als die Übersetzung möglichst vieler einzelner Seiten. Genauso wichtig ist die Einbindung in die Website. Angebote in Leichter Sprache sollten von jeder Seite aus leicht erreichbar sein und Nutzerinnen und Nutzer ohne Umwege zu den für sie wichtigen Informationen führen.

Ausführliche Hinweise

Leichte Sprache von Anfang an mitdenken

Eine gelungene Einbindung beginnt bereits bei der Planung einer Website.
Überlegen Sie frühzeitig,

  • welche Inhalte in Leichter Sprache angeboten werden,
  • wie Nutzerinnen und Nutzer diese erreichen und
  • wie die Seiten in die Navigation eingebunden werden.

Stimmen Sie Redaktion, Webentwicklung und Übersetzung von Anfang an aufeinander ab. So lassen sich spätere Anpassungen vermeiden und Inhalte müssen nicht nachträglich umstrukturiert werden.

Die richtigen Inhalte auswählen

Entscheidend ist nicht die absolute Anzahl der übersetzten Seiten, sondern ihr Nutzen für die Zielgruppen.
Konzentrieren Sie sich auf Informationen

  • über Ihre Organisation,
  • zu Leistungen und Angeboten,
  • zur Kontaktaufnahme,
  • zur Barrierefreiheit
  • zur Orientierung auf Ihrer Internetseite.

Fragen Sie sich bei jedem Inhalt: Hilft er Menschen dabei, Ihre Organisation zu verstehen, eine Leistung zu nutzen oder Kontakt aufzunehmen? Wenn nicht, muss er häufig nicht zusätzlich in Leichter Sprache angeboten werden.
Beziehen Sie die Meinung von Nutzerinnen und Nutzerinnen von Leichter Sprache in die Auswahl mit ein, welche Inhalte zuerst übersetzt werden sollen.

Ordnen Sie Inhalte nach den Anliegen der Nutzerinnen und Nutzer. Überschriften wie „Antrag stellen“, „Beratung erhalten“ oder „Kontakt aufnehmen“ helfen meist mehr als Bezeichnungen von Ämtern oder Fachbereichen.

Leichte Sprache leicht auffindbar machen

Leichte Sprache hilft nur, wenn Nutzerinnen und Nutzer die Inhalte schnell erreichen.
Sorgen Sie dafür, dass Angebote in Leichter Sprache leicht gefunden und genutzt werden können.

  • Bieten Sie den Einstieg auf jeder Seite Ihrer Internetseite an. Ein einheitlich platzierter Link im Kopf- oder Fußbereich erleichtert die Orientierung.
  • Kennzeichnen Sie Angebote in Leichter Sprache auf der gesamten Internetseite einheitlich.
  • Erläutern Sie in Leichter Sprache den Aufbau Ihrer Internsetseite, die Navigation und die wichtigsten Inhalte.
  • Verlinken Sie Seiten in Leichter Sprache und die entsprechenden Standardseiten miteinander. Nutzerinnen und Nutzer sollten problemlos zwischen beiden Versionen wechseln können.
  • Vermeiden Sie Informationsbrüche. Wer in der Leichten Sprache eine Information gefunden hat, sollte dort nicht in einer Sackgasse enden, sondern passende weiterführende Inhalte erreichen können.
  • Verwenden Sie verständliche Menüpunkte und Linktexte. Vermeiden Sie Fachbegriffe oder interne Organisationsbezeichnungen, wenn einfachere Formulierungen möglich sind.
Verständlichkeit durch Gestaltung unterstützen

Eine gute Gestaltung erleichtert das Lesen und unterstützt das Verständnis.
Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Schreiben Sie konsequent nach den Regeln der Leichten Sprache.
  • Nutzen Sie aussagekräftige Überschriften, kurze Absätze, Listen und ausreichend Freiraum. Eine klare Seitenstruktur erleichtert die Orientierung.
  • Setzen Sie Bilder gezielt ein, wenn sie das Verständnis unterstützen. Verzichten Sie auf dekorative Bilder ohne Informationswert. Wenige passende Bilder helfen meist mehr als viele unterschiedliche Illustrationen.
  • Gestalten Sie Seiten auch für Smartphones gut lesbar und einfach bedienbar. Kurze Absätze, übersichtliche Seiten und ausreichend große Schaltflächen erleichtern die Nutzung.
  • Stellen Sie gut sichtbare und leicht erreichbare Kontaktmöglichkeiten bereit.
Qualität dauerhaft sichern

Leichte Sprache ist ein dauerhaftes Angebot und sollte regelmäßig gepflegt werden.
Zur Qualitätssicherung gehört insbesondere:

  • Lassen Sie Texte von Menschen aus der Zielgruppe prüfen.
  • Aktualisieren Sie Inhalte in Leichter Sprache immer dann, wenn sich die entsprechenden Informationen auf Ihrer Internetseite ändern. Veraltete Informationen in Leichter Sprache führen ebenso zu Barrieren wie veraltete Standardtexte.
  • Achten Sie darauf, dass auch Seiten in Leichter Sprache die Anforderungen an die technische Barrierefreiheit erfüllen.
Weitere Informationen

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) bietet mit ihrer Handreichung "Leichte Sprache auf Websites" ausführliche Informationen, zahlreiche Praxisbeispiele und weiterführende Empfehlungen für das Einbinden von Leichter Sprache auf Internetseiten. Praxisnahe Lösungsvorschläge, viele Beispiele und Checklisten helfen dabei, die richtigen Entscheidungen für eine sinnvolle und nutzerorientierte Gestaltung zu treffen.
Hinweis: Die Handreichung bietet viele gute Anregungen für die inhaltliche und technische Umsetzung. Die Hinweise im Dokument zu Umsetzungspflichten beziehen sich auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) des Bundes. Für öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen gelten teilweise abweichende Regelungen, die sich aus den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) und der BITV NRW ergeben.

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Ansprechperson Leichte Sprache

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