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Foto einer Gehwegkante und eines Busses; der Bus hat unter der vorderen Lampe die Symbole 'Mann mit Gehstock' und 'Rollstuhlfahrer'

Mobilität & Verkehr

Inklusive Spielplätze

Spielen für alle

Rutsche mit langem Ausstieg

Kinder mit Behinderungen haben auf inklusiven Spielplätzen die Möglichkeit gleichberechtigt mit anderen Kindern zu spielen. Auch die Begleitpersonen der Kinder können auf Barrierefreiheit angewiesen sein. Ein inklusiver Spielplatz muss also barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Das bedeutet nicht, dass alle Spielgeräte für alle Kinder nutzbar sind, sondern dass Spielgeräte angeboten werden für unterschiedliche Interessen, Fähigkeiten und Altersstufen. Durch eine Vielfalt an Spielgeräten wird ein Spielplatz inklusiv.

Das Thema Barrierefreiheit und Inklusion auf Spielplätze wurde auch bei der Neuauflage der DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen verstärkt in den Fokus gerückt und durchzieht nun alle Kapitel der Norm.

Ausführliche Hinweise

Wege
Weg auf einem Spielplatz auf einer Seite mit einem Seil als Handlauf

Wichtige Wege, die zum Beispiel vom Eingang zu einem Aufenthaltsbereich mit Bänken führen oder die größere Spielbereiche miteinander verbinden, sind Hauptwegen. Diese Hauptwege müssen dieselben Anforderungen wie Gehwege erfüllen. Welche das sind, können Sie in dem Umsetzungstipp Gehwege und Fußgängerbereiche nachlesen.

Nebenwege sind zum Beispiel Wege zwischen einzelnen Spielgeräten oder als zusätzliche Wege nutzbar. Nebenwege müssen eine nutzbare Breite von 90 cm und in ausreichenden Abständen Bewegungsflächen von 1,50 mal 1,50 m aufweisen. Ansonsten müssen sie die Anforderungen an Gehwege erfüllen.

Ausstattung
Bank aus Holz unter einem Baum

Bei großen Spielplätzen kann ein Tastmodell oder tastbarer Plan für blinde und stark sehbeeinträchtigte Menschen hilfreich sein. Sitzgelegenheiten müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein. Dabei auch darauf achten, genug Schattenplätze anzubieten. Weitere Anforderungen können Sie dem Umsetzungstipp Ausstattungselemente entnehmen.

Wenn öffentlich zugängliche Sanitäranlagen vorhanden sind, muss auch mindestens ein barrierefreier Sanitärraum vorhanden sein.

Spielgeräte

Zu der barrierefreien Nutzbarkeit eines Spielplatzes gehören barrierefrei zugängliche Spielgeräte, die alle Sinne anregen, wie zum Beispiel ebenerdige Karussells, Korbschaukeln, Klangspiele, Zerrspiegel, erhöhte Spielbereiche (zum Beispiel mit Sand oder Wasser), Rutschen mit verlängerten Ein- und Ausstiegsbereichen und unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten.

Fallschutz

Je nach Spielgerät sind unterschiedliche Untergründe notwendig. Es muss ein Material als Fallschutz gewählt werden, das zur maximalen Höhe passt, aus der ein Kind von dem Spielgerät fallen kann. Die möglichen Fallschutz-Flächen sind in DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden geregelt. Wenn das Spielgerät mit dem Rollstuhl anfahrbar sein soll, muss der Fallschutz berollbar sein. Lose geschütteter Sand oder Kies sind es beispielsweise nicht. Als uneingeschränkt berollbar gelten nur Beton oder Stein und Asphaltbeläge. Diese Materialien sind aber nur bis zu einer Fallhöhe von 60 cm zulässig. Holzschnitzel und Rasen sind auf kurzen Strecken einigermaßen gut berollbar, haben aber beim intensiven Bespielen einen erhöhten Wartungsaufwand. Möglich sind auch Synthetische Fallschutzbeläge.

Damit die Spielgeräte besser erreichbar sind, sollte jedes Spielgerät einen eigenen Fallschutzbereich erhalten. Die einzelnen Fallschutzbereiche werden dann über barrierefreie Wege miteinander verbunden. Damit keine zusätzlichen Barrieren entstehen, muss der Fallschutzbereich bodengleich zu den Wegen hergestellt werden.

eine Hängematte aus dickem Seil gewebt mit Holzschnitzeln als Untergrund

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Ansprechperson Mobilität & Verkehr

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