Ausführliche Hinweise
Treppen
Bei Treppen im Verkehrs- und Freiraum gelten die gleichen Regeln wie für Treppen in Gebäuden. Mit folgenden Ergänzungen:
- alle Stufen müssen Markierungen aufweisen
- bei Zwischenpodesten, die tiefer als 3,50 m sind, ist oberhalb des nächsten Treppenlaufes ein taktil erfassbares Feld einzubauen
- Treppen, die breiter als 12 m sind, benötigen mittig einen zusätzlichen Handlauf, der von beiden Seiten gleichzeitig nutzbar ist
- Einbauten wie extra hohe Stufenabschnitte, die zum Sitzen und Verweilen gedacht sind, sind taktil und visuell kontrastreich abzusichern
- die Oberfläche der Stufen muss rutschhemmend sein
Rolltreppen
Bei Rolltreppen im Verkehrs- und Freiraum gelten die gleichen Regeln wie bei Rolltreppen in Gebäuden.
Aufzüge
Bei Aufzügen im Verkehrs- und Freiraum gelten die gleichen Regeln wie bei Aufzügen in Gebäuden.
Rampen
Bei Rampen im Verkehrs- und Freiraum gelten die gleichen Regeln wie bei Rampen in Gebäuden.
Mit folgender Ergänzung: Der Abstand zu einer Treppe ist oberhalb der Rampe mindestens 3 m groß und unterhalb der Rampe mindestens 10 m.
Rampen im Vergleich zu geneigten Gehwegen
Für barrierefreie Rampen existieren strengere Vorgabe als für geneigte Gehwege. Die maximale Steigung beträgt sowohl bei Rampen als auch bei geneigten Gehwegen 6 %. Allerdings benötigen Rampen alle 6 m ein Zwischenpodest zum Ausruhen, geneigte Gehwege hingegen nur alle 10 m. Die Zwischenpodeste dürfen bei Rampen keine Längsneigung aufweisen, bei geneigten Gehwegen schon. Hinzu kommt, dass für Rampen beidseitig Radabweiser und Handläufe vorhanden sein müssen.
Das bedeutet, dass im Vorfeld entschieden werden muss, um was es sich bei einem geplanten Bauvorhaben handelt: Eine Rampe oder einen geneigten Gehweg.
Als Orientierung kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei einer Rampe um ein eigenständiges Bauwerk handelt, das als Alternative zu einer Treppe einen relativ geringen Höhenunterschied überwindet. Geneigte Gehwege dagegen folgen dem Geländeverlauf weitgehend. Bei geneigten Gehwegen ist auch entscheidend, dass links und rechts keine Absturzgefahr vorhanden ist.