Ausführliche Hinweise
Begleitstreifen/Begleitflächen
Es kommt vor, dass die Bodenindikatoren, beziehungsweise die damit bereitgestellten Leitsysteme, nicht ausreichend visuell und/oder taktil kontrastreich zum Umgebungsbelag sind. Dann müssen Begleitstreifen oder Begleitflächen angeordnet werden, die den entsprechenden Kontrast sicherstellen.
Begleitflächen anstatt Begleitstreifen einzusetzen, ist sinnvoll, wenn mehrere Flächen von Bodenindikatoren eng nebeneinanderliegen, zum Beispiel an Überquerungsstellen.
Begleitstreifen und Begleitflächen müssen eben und engfugig sein sowie visuell kontrastreich zu den ausgewählten Bodenindikatoren: Wenn die Bodenindikatoren hell sind, sind die Begleitstreifen beziehungsweise Begleitflächen dunkel. Wenn die Bodenindikatoren dunkel sind, sind die Begleitstreifen beziehungsweise Begleitflächen hell.
Begleitstreifen müssen eine Breite von jeweils 60 cm aufweisen, wenn sie einen fehlenden taktilen Kontrast ausgleichen sollen. Wenn sie hingegen nur einen fehlenden visuellen Kontrast ausgleichen sollen, ist ein beidseitiger Streifen mit einer Breite von 30 cm ausreichend.
Aufmerksamkeitsfelder
Aufmerksamkeitsfelder bestehen in der Regel aus Noppenplatten. Sie weisen auf Niveauwechsel, das Ende des Gehbereichs, Gefahren oder Hindernisse hin und signalisieren, dass erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist.
Leitstreifen
Leitstreifen bestehen in der Regel aus Rippenplatten. Die Rippen sind so ausgerichtet, dass sie die Laufrichtung vorgeben. Die Breite beträgt mindestens 30 cm. Beidseitig des Leitstreifens muss ein Streifen von 60 cm von Einbauten und Hindernissen freigehalten werden. Bei Ausstattungselementen, die mehr Raum einnehmen, wenn sie genutzt werden (zum Beispiel Fahrradständer und Sitzgelegenheiten), ist ein Abstand von 1,20 m notwendig. Auf Bahnsteigen und an Haltestellen kann bei Platzmangel von dieser Vorgabe abgewichen werden. In den Bereich des Leitstreifens und der freizuhaltenden Randebereichen darf nichts unterhalb einer Höhe von 2,25 vorhanden sein.
Leitstreifen benötigen einen Startpunkt, zum Beispiel markiert durch einen Auffindestreifen, und ein eindeutiges oder mehrere eindeutige Ziele.
Abzweigefelder
Knickt ein Leitstreifen mehr als 45° von der Laufrichtung ab, muss dies durch ein Abzweigefeld angezeigt werden - bis zu 45° ist kein Abzweigefeld notwendig.
Ein Abzweigefeld besteht aus Noppenplatten. In der Regel ist ein Abzweigefeld 90 cm mal 90 cm groß, manchmal auch kleiner. Kleiner als 60 cm mal 60 cm darf es nicht sein. Der Abstand zwischen Abzweigefeldern sollte mindestens 90 cm betragen.