Ausführliche Hinweise
Nahverkehrspläne
Für die Planung des ÖPNV werden Nahverkehrspläne aufgestellt. Sie bilden die Grundlage für die Sicherstellung und die Verbesserung des ÖPNV. Was bei der Aufstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen zu beachten ist, regeln die ÖPNV-Gesetze der einzelnen Bundesländer. Im ÖPNV‑Gesetz von NRW steht unter anderem, dass bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen sind. Bei der Aufstellung müssen außerdem, soweit vorhanden, Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände angehört werden. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen (ÖPNVG NRW, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2).
Programme der Eisenbahnunternehmen
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) regelt, dass Eisenbahnunternehmen Programme zur Verbesserung der Barrierefreiheit ihrer Angebote aufstellen müssen. Bei dieser Aufstellung müssen die nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz anerkannten Verbände angehört werden. Die Deutsche Bahn AG hat 2021 ihr nun mehr viertes Programm zur Barrierefreiheit veröffentlicht.
Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Für die Förderungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist die möglichst weitreichend Barrierefreiheit der Bauvorhaben und die Anhörung von lokalen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten notwendig. Alternativ können auch die nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz anerkannten Verbände angehört werden.
Weitere Förderprogramme
Es gibt weitere Förderprogramme aus dem Bereich Mobilität und Verkehr in NRW, bei denen im Antrag dokumentiert werden muss, dass Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte angehört wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall beim Förderprogramm Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement, Investitionen nach § 12 und § 13 des ÖPNVG NRW oder innerhalb der Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau und Nahmobilität.
Anschaffung von Bürgerbussen
Bürgerbusse sind Kleinbusse, die von ehrenamtlichen Personen gefahren werden. Sie ergänzen den klassischen ÖPNV in Zeiträumen und Gegenden mit geringem Bedarf. Für die Anschaffung von Bürgerbussen gewährt das Land NRW Zuschüsse. Je umweltfreundlicher und barrierefreier ein Fahrzeug ist, umso mehr Zuschüsse gibt es.
Ein Fahrzeug ohne spezielle Vorrichtung zur Mitnahme von Rollstühlen darf nur angeschafft werden, wenn die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte schriftlich zustimmen (Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen § 14).