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Haupteingang vom Gebäude der Agentur Barrierefrei NRW beleuchtet in der Abenddämmerung

Gebäude

Ausstattungselemente auf dem Grundstück

Pflicht oder Kür - Was gehört alles zu barrierefreien Grundstücken?

AUSST-A-Bank tastbar

Welche Ausstattungselemente begegnen Besuchern auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Haupteingang oder zwischen verschiedenen Gebäuden auf dem Grundstück?

Es kann sich dabei um Bänke, Mülleimer, Blumenkübel oder Poller, Schranken und Drehkreuze handeln. Aber auch Schilder und Kassenautomaten zählen dazu, ebenso wie Briefkasten- und Klingelanlagen.

Für Ausstattungselemente auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie im Verkehrs- und Freiraum: Sie müssen optisch und taktil erfassbar sein, damit sie kein Hindernis darstellen für Menschen mit Seheinschränkungen bis hin zur Blindheit. Und sie sollen von allen Menschen barrierefrei gefunden und genutzt werden können - auch von Menschen mit Beeinträchtigungen, zum Beispiel Rollstuhlnutzenden.

Ausführliche Hinweise

Das ist Pflicht

Ausstattungselemente …

  • dürfen weder seitlich noch von oben in begehbare Flächen hineinragen.
    Die Durchgangshöhe muss mindestens 2,20 m betragen.
  • müssen für Menschen mit Seheinschränkungen und Blinde wahrnehmbar sein, falls sie doch in begehbare Flächen hineinragen.
  • müssen daher sowohl kontrastreich als auch mit einem Langstock taktil erfassbar sein.
    Weitere Details stehen im Umsetzungstipp Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum
    Schranke, für Blinde nicht ertastbares Hindernis

  • sollen keine scharfen Kanten aufweisen, um das Verletzungsrisiko zu senken.
  • dürfen Bewegungsflächen nicht normwidrig einschränken, zum Beispiel die Breite von Wegen.
  • wie (Info-)Schalter, Kassen, Automaten und Klingelanlagen müssen mindestens an einer Stelle leicht auffindbar, barrierefrei erreichbar sowie nach dem 2-Sinne-Prinzip nutzbar sein. Das gilt unabhängig davon, ob und in welcher Form eine Person eingeschränkt ist. Details dazu nennt der Umsetzungstipp Eingangsbereiche von Gebäuden.
Das ist Kür

Auch wenn das Pflichtprogramm zu Ausstattungsmerkmalen und Barrierefreiheit bereits umgesetzt wurde, kann man noch mehr tun. Die folgenden Gestaltungstipps tragen dazu bei, dass sich Menschen mit Beeinträchtigungen noch besser auf dem Grundstück orientieren und bewegen können:

Zonen bilden

Barrierefreiheit lässt sich leichter umsetzen, wenn man die vorhandene Fläche in verschiedene Funktionsbereiche unterteilt: Während eine festgelegte Laufzone hindernisfrei bleibt, sind Ausstattungselemente wie Bänke, Mülleimer, Automaten und Kassenschalter außerhalb dieses Bereichs angeordnet. Taktil erfassbare Leitelemente in der Laufzone wie Rasenkantensteine, Mosaikpflaster oder Aufmerksamkeitsfelder sollten die Standorte für blinde und sehbehinderte Personen auffindbar machen.

Zwei Bänke stehen an einem Weg so zurückgesetzt, dass sie Passanten nicht stören. Durch einen Pflasterstreifen sind sie taktil erfassbar. Zwischen Bank und Mülleimer ist Platz für einen Rollstuhl.

Einige Hindernisse lassen sich in der Laufzone nicht immer vermeiden, zum Beispiel Absperrschranken, Poller, Lichtmasten und Schilder. Hier können deutlich wahrnehmbare Bodenstrukturen warnen, zum Beispiel in Form einer Umrandung mit Mosaikpflaster. Details nennt das Beispiel sowie die Broschüre "Dörfer barrierefrei gestalten - Wege und plätze" in der Linkliste.

Bei der Gestaltung von Leitelementen sollte man darauf achten, dass sich der Langstock darin nicht verfangen kann wie bei Gabionen oder wuchernden Grünstreifen. Details zu Leitelementen im Außenraum gibt der Umsetzungstipp Bodenindikatoren im Verkehrs- und Freiraum.

Taktile Pläne

Sehr hilfreich für stark seheingeschränkte und blinde Menschen - aber nicht nur für sie - sind taktile Pläne oder Tastmodelle am Hauptzugang auf das Grundstück, anhand derer sie sich einen Eindruck vom Gelände machen und den Weg zu ihrem Ziel selbständig finden können. Näheres zeigt das Beispiel.

Hindernisse auf dem Grundstück

Schranken, Poller oder Pfosten - Gefahren auf dem Grundstück
Foto eines Pollers mit Absperrkette auf einem Platz. Dank taktil wahrnehmbarem Mosaikpflaster sind die Hindernisse tastbar.

Manche Ausstattungselemente auf einem Grundstück werden von Besuchern nicht benutzt und müssen daher für Menschen mit Seheinschränkungen nicht auffindbar sein. Dazu gehören beispielsweise Absperrschranken oder -ketten, Poller, Blumenkübel und Fahrradständer aber auch Laternen oder Schilderpfosten. Allerdings können sie Hindernisse darstellen und sollten daher außerhalb der Laufzone angeordnet werden. Grundsätzlich sollten sie kontrastreich ausgebildet und durch ihre Sockelausbildung für Menschen mit Langstock erfassbar sein. Verschiedene Möglichkeiten dafür zeigen die Skizzen.

verschiedene Sockelausbildungen von Ausstattungsgegenständen

Alternativ können diese Elemente auch mit taktilen Bodenmarkierungen eingefasst werden, zum Beispiel mit Mosaikpflaster oder Noppenplatten eines Blindenleitsystems wie bei diesen Fahrradständern.

Foto von Fahrradständern als Hindernisse im Bereich eines Gehwegs. Dank eines umlaufenden Aufmerksamkeitstreifens sind die Fahrradständer taktil tastbar.


Flache Stolperfallen ohne Warnhinweis, wie auf diesem Bild, sind für alle Menschen gefährlich:

Ein flacher Steinpoller ohne Warnhinweis wird für zwei blinde Frauen mit Langstock zur Stolperfalle.

Barrierefreie Bänke

Bänke - Orte des Ausruhens und Kommunikationspunkte für alle
Zwei Seniorinnen plaudern auf einer Bank. Daneben steht ein Rollator.

Bänke oder andere Sitzgelegenheiten auf dem Grundstück sind Orte des Ausruhens und der Kommunikation. Sie sollen für alle Nutzergruppen barrierefrei auffindbar und nutzbar sein. Das gilt besonders für ältere Menschen. Weder die Bänke selber noch darauf sitzende Personen sollen ein Hindernis für Passanten darstellen. Daher soll man sie außerhalb der Laufzone positionieren.

Je nach Nutzergruppe sind unterschiedliche Anforderungen zu beachten:

Bänke für motorisch eingeschränkte und ältere Menschen
  • unterschiedliche Sitzhöhen
    Erhöhte Sitzflächen erleichtern Älteren das Aufstehen, besonders niedrige sind sinnvoll für Kinder und kleinwüchsige Personen. Eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm ist ideal. Bei den besonders niedrigen Sitzbereichen sollten sowohl Sitzhöhe als auch Sitztiefe 30 cm betragen. Je nach Topografie kann man die Neigung von Wegen auch für unterschiedliche Sitzhöhen nutzen. Allerdings sollte dann neben der Bank eine waagrechte Fläche für einen Rollstuhl vorgesehen werden. Bei ausschließlich erhöhten Sitzflächen, machen Fußstützen das Sitzen angenehmer.

    Foto einer Bank an einem schrägen Weg. Dadurch entstehen unterschiedliche Sitzhöhen. Foto einer Bank, deren Sitzflächen auf zwei Höhen aus einem Baumstamm gesägt wurden.

  • Beidseits Armlehnen als Aufstehhilfen an jedem Sitzplatz
    Kann man Armlehnen an der Vorderkante gut umgreifen, erleichtert das vor allem älteren Personen mit nachlassender Greifkraft das Aufstehen.

    Foto einer barrierefreien Bank mit dreierlei Sitzhöhen und Armlehnen für jeden Sitzplatz als Aufstehhilfen. erhöhte Parkbank mit Armlehnen, Fußstützen und Rollatorplatz, www.resorti.de
    Die Bänke auf den Fotos sind besonders barrierefrei, da sie zusätzlich zu den Armlehen für jeden Platz auch unterschiedliche Sitzhöhen bzw. Fußstützen für die erhöhte Sitzfläche und einen integrierten Rollator-Stellplatz mit Rückenlehne aufweisen. (rechtes Foto: www.resorti.de)

  • Platz für Rollstuhl oder Rollator neben der Sitzgelegenheit
    Dieser Stellplatz benötigt mindestens eine Breite von 90 cm und eine Tiefe von 130 cm. Davor ist eine Bewegungsfläche von 150 cm mal 150 cm erforderlich. Auch dieser Bereich muss erschütterungsarm befahrbar sein. Eine Rasenfläche ist nicht sinnvoll. Außerdem sollte der Mülleimer nicht direkt an diese Fläche anschließen, damit Geruch oder Insekten die Sitzenden nicht belästigen.
  • Eventuell an einer Seite ohne Armlehne
    So können sich Menschen vom Rollstuhl auf die Bank umsetzen und sind damit gleichberechtigt mit anderen Banknutzenden.
  • Ausreichende Anzahl in regelmäßigen Abständen.
    Auf Hauptrouten im öffentlichen Raum wird ein Abstand von maximal 300 m empfohlen.
Bänke für seheingeschränkte Menschen
  • Auffindbar vom Weg aus
    durch besondere Bodenstrukturen bzw. Aufmerksamkeitsfelder
  • Nicht unterlaufbar
    zum Beispiel durch integrierte Traversen oder Fußstützen

Taktile Pläne und Tastmodelle auf dem Grundstück

Das Umfeld sehen und fühlen
Tastmodell eines Industriemuseums mit roten Tastelementen auf einer hellgrauen Grundplatte

Bei einem großen Gelände mit zahlreichen Gebäuden sind taktile Pläne oder Tastmodelle am Hauptzugang eine sinnvolle Orientierungshilfe. Das gilt zum Beispiel für einen Universitäts-Campus oder ein weitläufiges Museumsgelände. So können sich blinde Menschen dort eigenständig zurechtfinden.

Tastplan im Innenhof eines mMseums Detail des unterfahrbaren Tastplans im Innenhof eines mMseums


Folgende Eigenschaften sollten diese Pläne bzw. Modelle aufweisen:

  • Stark vereinfachte Darstellung, zum Beispiel durch Nutzung von Piktogrammen und unterschiedlichen Oberflächenstrukturen für unterschiedliche Nutzungsbereiche
  • Witterungsbeständig
  • Kontrastreich
  • Unterfahrbar
  • Nicht durch die Sonne aufheizend durch Materialwahl oder Verschattung
    Sonst besteht die Gefahr, sich die Fingerkuppen zu verbrennen.
  • Blendfreie, matte Oberfläche
  • Abriebfest
  • Schmutzresistent (oder regelmäßige Reinigung erforderlich)
    Senkrechte Tastpläne verdrecken weniger.

Detailfoto eines Tastplans mit verdreckten Tastelementen

Weitere Hinweise gibt der Umsetzungstipp Orientierung im Verkehrs- und Freiraum.

Weiterführende Links

Downloads

  • Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden

    Die Broschüre „Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ der Agentur Barrierefrei NRW erläutert die DIN 18040 Teil 1 anhand praktischer Lösungsbeispiele.

  • Leitfaden zur Barrierefreiheit – Bauen für alle im Verkehrs- und Freiraum

    Anforderungen an die Barrierefreiheit im Verkehrs- und Freiraum unter Berücksichtigung der DIN 18040-3

Ansprechperson Gebäude

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