Ausführliche Hinweise
Das ist Pflicht
Ausstattungselemente …
- dürfen weder seitlich noch von oben in begehbare Flächen hineinragen.
Die Durchgangshöhe muss mindestens 2,20 m betragen. - müssen für Menschen mit Seheinschränkungen und Blinde wahrnehmbar sein, falls sie doch in begehbare Flächen hineinragen.
- müssen daher sowohl kontrastreich als auch mit einem Langstock taktil erfassbar sein.
Weitere Details stehen im Umsetzungstipp Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum - sollen keine scharfen Kanten aufweisen, um das Verletzungsrisiko zu senken.
- dürfen Bewegungsflächen nicht normwidrig einschränken, zum Beispiel die Breite von Wegen.
- wie (Info-)Schalter, Kassen, Automaten und Klingelanlagen müssen mindestens an einer Stelle leicht auffindbar, barrierefrei erreichbar sowie nach dem 2-Sinne-Prinzip nutzbar sein. Das gilt unabhängig davon, ob und in welcher Form eine Person eingeschränkt ist. Details dazu nennt der Umsetzungstipp Eingangsbereiche von Gebäuden.
Das ist Kür
Auch wenn das Pflichtprogramm zu Ausstattungsmerkmalen und Barrierefreiheit bereits umgesetzt wurde, kann man noch mehr tun. Die folgenden Gestaltungstipps tragen dazu bei, dass sich Menschen mit Beeinträchtigungen noch besser auf dem Grundstück orientieren und bewegen können:
Zonen bilden
Barrierefreiheit lässt sich leichter umsetzen, wenn man die vorhandene Fläche in verschiedene Funktionsbereiche unterteilt: Während eine festgelegte Laufzone hindernisfrei bleibt, sind Ausstattungselemente wie Bänke, Mülleimer, Automaten und Kassenschalter außerhalb dieses Bereichs angeordnet. Taktil erfassbare Leitelemente in der Laufzone wie Rasenkantensteine, Mosaikpflaster oder Aufmerksamkeitsfelder sollten die Standorte für blinde und sehbehinderte Personen auffindbar machen.
Einige Hindernisse lassen sich in der Laufzone nicht immer vermeiden, zum Beispiel Absperrschranken, Poller, Lichtmasten und Schilder. Hier können deutlich wahrnehmbare Bodenstrukturen warnen, zum Beispiel in Form einer Umrandung mit Mosaikpflaster. Details nennt das Beispiel sowie die Broschüre "Dörfer barrierefrei gestalten - Wege und plätze" in der Linkliste.
Bei der Gestaltung von Leitelementen sollte man darauf achten, dass sich der Langstock darin nicht verfangen kann wie bei Gabionen oder wuchernden Grünstreifen. Details zu Leitelementen im Außenraum gibt der Umsetzungstipp Bodenindikatoren im Verkehrs- und Freiraum.
Taktile Pläne
Sehr hilfreich für stark seheingeschränkte und blinde Menschen - aber nicht nur für sie - sind taktile Pläne oder Tastmodelle am Hauptzugang auf das Grundstück, anhand derer sie sich einen Eindruck vom Gelände machen und den Weg zu ihrem Ziel selbständig finden können. Näheres zeigt das Beispiel.