Agentur Barrierefrei NRW unterstützt NRW-Dialog zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Am 9. Juli 2010 lud das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Fortsetzung der Beratung über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen ein. Die Veranstaltung fand in den barrierefreien Räumen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V. in Dortmund statt.
Vertreter der jeweils verantwortlichen Ressorts der Landesregierung berieten mit Betroffenen, ihren Verbänden und externen Experten über aus der UN-Konvention erwachsende Handlungsbedarfe. Themenschwerpunkt des Dialogs war die bauliche Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau sowie die Zugänglichkeit zum öffentlichen Verkehr. Martin Philippi von der Agentur Barrierefrei NRW führte mit einem Impulsreferat in das Themenfeld ein.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Durch die Ratifikation ist Deutschland im Außenverhältnis gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft und innerstaatlich gegenüber den Menschen mit Behinderung verpflichtet, die Konvention umzusetzen und einzuhalten.
In dem Bemühen diesen Prozess voranzutreiben, soll der Dialog über die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention – auch mit weiteren Themenschwerpunkten – fortgesetzt werden.
Erstellt am 14.07.10