3. Blindenleitsysteme
Ein Blindenleitsystem dient blinden Menschen zur Orientierung und trägt zu ihrer Sicherheit bei. Zu diesem Zweck muss das System vollständig und lückenlos sein. Um insbesondere ortsfremden Nutzerinnen und Nutzern das Erkennen einer Information zu erleichtern, sind Elemente eines Leitsystems bei wiederkehrenden Situationen einheitlich zu gestalten. Auch tastbare Orientierungspläne und Hinweise sind in Verbindung mit bodengebundenen Leitsystemen sehr hilfreich.
Blindenleitsystem
- insbesondere Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar sein
- eindeutige Wegführung mittels Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern, die mit einem Langstock tastbar sind
- tastbare Übersichtspläne mit Gebäudegrundriss, Symbolen und Legende zur Orientierung
- Kennzeichnung von Informationsstandorten durch Bodenindikatoren
- Abzweigungen bzw. Wegkreuzungen durch Aufmerksamkeitsfelder und taktile Beschilderung gekennzeichnet
- taktile Informationen an Treppen- und Wandhandläufen
- Hinweis- und Raumbeschilderungen in erhabener Profilschrift und Brailleschrift
- Raumschilder neben der betreffenden Tür, i. d. R. an der Seite des Türdrückers, der Beschriftungsbereich für Braille- und erhabene Profilschrift auf den Schildern in einer Höhe zwischen 130 cm und 160 cm
- erhabene Profilschrift sowie Brailleschrift entsprechend DIN 32986: 2015-01 Taktile Schriften und Beschriftungen
Taktile Bodenindikatoren
- Leitstreifen vom Eingang bis zum Hauptinformationspunkt bzw. Empfangstresen sowie zu den Treppen und Aufzügen und zurück zum Ausgang
- Bodenindikatoren in den einzelnen Etagen zu den Haupttreppen, Aufzügen, Fahrtreppen, Etageninformationspunkten, Wartebereichen und (barrierefreien) Sanitärräumen
- auf Bodenindikatoren kann verzichtet werden, wenn die Wegeführung beispielsweise durch einen Flur zwangsläufig vorgeben ist
- Bodenindikatoren sind in der DIN 32984 beschrieben
Gefahrenstellen und Hindernisse
- Absicherung von Gefahrenstellen durch Absperrungen mit hohem Leuchtdichtekontrast, die auch mit einem Langstock ertastbar sind
- taktil erfassbares Feld vor Treppen (siehe Treppen)
- Gefahrenstellen und Hindernisse wie z. B. Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben müssen mit einem Langstock tastbar sein
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Mit dem Langstock tastbar sind Ausstattungsgegenstände, die beispielsweise
- bis auf den Boden hinuntergehen
- max. 15 cm über dem Boden enden
- durch einen mind. 3 cm hohen Sockel, entsprechend der Außenkontur des Ausstattungselements, ergänzt werden
- mit einer Tastleiste versehen sind, die max. 15 cm über dem Boden endet
Letzte Aktualisierung am 03.07.19