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Was ist barrierefreie Informationstechnik?
Barrierefreie Informationstechnik
Barrierefreie Informationstechnik verfolgt das Ziel, digital zur Verfügung stehende Anwendungen und Informationsangebote für alle Menschen nutzbar zu machen. Ein Zugang zur Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen kann durch die Informationstechnik selbst erfolgen, zum Beispiel durch integrierte Programme im Betriebssystem. Manche funktionale Einschränkung erfordert jedoch den Einsatz von individuell angepassten Hilfsmitteln, zum Beispiel eine andere Art der Mauszeigerbedienung oder ein Bildschirmvorleseprogramm.
Barrierefreie informationstechnische Lösungen müssen daher immer auch Schnittstellen für individuell angepasste, assistive Technologie für die Ein- oder Ausgabe zur Verfügung stellen.
Im Zuge des Benachteiligungsverbotes im öffentlichen Recht des Bundes und der Länder (Behindertengleichstellungsgesetze) und den hiervon abgeleitet entwickelten Rechtsverordnungen zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) wird der Begriff der „Barrierefreien Informationstechnik“ vielfach mit Zugänglichkeit von Internetseiten für Menschen mit Behinderungen gleichgesetzt.
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Letzte Aktualisierung am 05.07.19
Wen betrifft barrierefreie Informationstechnik?
Anwender
Als Anwender profitieren alle von gut verständlichen, wahrnehmbaren und bedienbaren Programmoberflächen, nicht nur Menschen mit Behinderungen.
Nutzerorganisationen
Nach § 5 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG NRW) können von zugelassenen Nutzerorganisationen Verhandlungen mit kommunalen Körperschaften, deren Verbänden und Unternehmen angestrebt werden um Barrierefreiheit herzustellen.
Dienstleister
Kommunale Körperschaften
Öffentliche Dienstleister und Bereitsteller von Informationen, also von Institutionen des Landes bis hin zu kommunalen Körperschaften sind nach der BITV NRW zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Agenturen
Internetdienstleister für die öffentliche Verwaltung werden von den öffentlichen Auftraggebern vielfach um „barrierefreie Gestaltung“, „barrierefreie CMS-Templates“ und „barrierefreies Layout“ gebeten. Gemeint ist damit jeweils, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Programmoberflächen bzw., die von Ihnen bereit gestellte Informationstechnik den Anforderungen gemäß des Anhangs der Bundes-BITV genügen.
Hersteller und Vertreiber
Eine allgemeine Benutzerfreundlichkeit fordert Programmoberflächen, welche für alle gut verständlich, wahrnehmbar und bedienbar sind.
Darüberhinaus bietet Informationstechnik Lösungen an, die sich für Menschen mit Behinderungen insbesondere in Ausbildung und Beruf ergeben können.
Letzte Aktualisierung am 05.07.19
Häufige Fragen zur neuen BITV und zur Umsetzung der EU-Webrichtlinie
Folgende Fragen werden häufig gestellt:
- Was ist neu an der neuen BITV?
- Was muss ich zusätzlich beachten?
- Wo ist Anlage 1 des Bundes?
Welche technischen Anforderungen gelten jetzt? - Muss ich Leichte Sprache und Gebärdensprache anbieten?
- Betrifft mich die BITV überhaupt?
- Wo ist die Ombudsstelle angesiedelt?
- Sind Fristen zu beachten?
Nachfolgend werden diese Fragen in Stichpunkten beantwortet.
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Letzte Aktualisierung am 14.11.19
Richtlinien und Prüftools für barrierefreie Informationstechnik
Welche Richtlinien sind relevant?
Was kann und muss ich machen?
Wie kann man Barrierefreiheit von barrierefreier Informationstechnik überprüfen?
Eine kleine Linkliste beantwortet diese Fragen.
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Letzte Aktualisierung am 20.11.20
Neue EU-Webrichtlinie?!
Die Umsetzung der EU-Webrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) tritt in Stufen ab September 2018 in Europa in Kraft. Sie muss von den Mitgliedsstaaten fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verpflichtet den öffentlichen Sektor zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit.
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Letzte Aktualisierung am 08.07.19