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So kann der Arbeitsplatz zuhause ergonomisch und barrierefrei gestaltet werden.
Arbeiten von zu Hause aus im sogenannten „Home-Office“ ist ein schon länger bestehender Trend. Durch die Corona Krise seit März 2020 arbeiten sehr viele Menschen teilweise oder auch vollständig im Home-Office. Vermutlich bleibt dieser Trend bestehen und treibt den digitalen Wandel in der Arbeitswelt weiter voran.
Wenn die technischen Möglichkeiten der Vernetzung konsequent genutzt werden, lassen sich plötzlich viele Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit entdecken, die am gewohnten Büroarbeitsplatz zuvor nicht so sehr im Bewusstsein waren. Zur Verfügung stehen Online-Kommunikationssysteme für Besprechungen und Konferenzen, Cloud-Speicher für den Ideenaustausch und die Zusammenarbeit, der Computer als Hilfsmittel zum Telefonieren im Festnetz und vieles mehr. Durch die vernetzte, digitale Welt des Home-Office ergeben sich auch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit von und mit Menschen mit besonderen Anforderungen.
Die gesetzlichen Anforderungen an die technische Ausstattung des Home-Office liegen bislang in einem nicht einfach kontrollierbaren Graubereich. Es gilt zu unterscheiden, ob Beschäftigte nur gelegentlich Telearbeit verrichten oder „es sich um einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten“ (Arnold 2017) handelt. Nur im zweiten Fall gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Unabhängig von der Anwendbarkeit der Verordnung, bestehen Anforderungen an die Zugänglichkeit und nachhaltige Nutzbarkeit der eingesetzten Technik. Zufriedenheit und Kreativität beim Arbeiten im Home-Office bleiben nur dann langfristig erhalten, wenn die Faktoren Arbeitsumgebung, ergonomische und assistive Lösungen berücksichtigt werden. Im Folgenden werden einige ausgewählte Tipps und weiterführende Informationen gegeben.
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Letzte Aktualisierung am 24.08.20
Häufige Fragen zur neuen BITV und zur Umsetzung der EU-Webrichtlinie
Folgende Fragen werden häufig gestellt:
- Was ist neu an der neuen BITV?
- Was muss ich zusätzlich beachten?
- Wo ist Anlage 1 des Bundes?
Welche technischen Anforderungen gelten jetzt? - Muss ich Leichte Sprache und Gebärdensprache anbieten?
- Betrifft mich die BITV überhaupt?
- Wo ist die Ombudsstelle angesiedelt?
- Sind Fristen zu beachten?
Nachfolgend werden diese Fragen in Stichpunkten beantwortet.
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Letzte Aktualisierung am 14.11.19