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Barrierefreier ÖPNV – Verkehr
Barrierefreier ÖPNV – Verkehr
Nach dem 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollen die Nahverkehrspläne in deutschen Städten und Regionen die Belange von Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, in dem Maße berücksichtigen, dass bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit in dem Bereich des ÖPNV erreicht wird. Für die Aufstellung der Nahverkehrspläne ist eine umfassende Beteiligung und diskriminierungsfreie Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen rechtsverbindlich gefordert.
Die Agentur Barrierefrei NRW berät und informiert Planer und andere am Planungsverfahren beteiligte Personen in erster Linie aus den Verbänden und Organisationen der Menschen mit Behinderung:
- In unserem Info-Center über geltende Gesetze, Normen und gute Praxisbeispiele - Das Portal weist außerdem auf Literatur und Checklisten hin
- Durch tiefergehende Beratung am Telefon zu Fragen in Zusammenhang mit dem unbe-stimmten Rechtsbegriff der vollständigen Barrierefreiheit und dem Beteiligungsverfahren
- Im Rahmen eines Tagesseminar zum Thema „Barrierefreies Planen und Bauen für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“, das als Inhouse-Schulung angeboten wird – Es wird vor allem die Schnittstelle des ÖPNV mit dem öffentlichen Verkehrsraum behandelt
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Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.