Seminar Barrierefreies Bauen I: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Das Seminar richtet sich an die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum Verantwortlichen, insbesondere an Planer und Ausführende aus den Bereichen Tiefbau, Stadtplanung und Öffentlicher Personennahverkehr.
Seminarinhalt
Barrierefreiheit ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden Planung. Immer mehr alte Menschen, von denen viele eine Behinderung haben, sind auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Umwelt angewiesen. Seit Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 gelten zudem neue gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Barrierefreiheit: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) fordert Barrierefreiheit in allen gestalteten öffentlich zugänglichen Bereichen (Artikel 9 der UN BRK). Das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet insbesondere Bund, Länder und Kommunen zur barrierefreien Gestaltung, wenn bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Und seit Dez. 2014 gibt es eine neue DIN-Norm zum Barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, die DIN 18040 Teil 3. In der DIN 18040-3 werden unter anderen auch umfassende Anforderungen an die sensorische Wahrnehmung (Sehen, Hören, Tasten) berücksichtigt, denn insbesondere die Belange der Menschen mit Sinnesbehinderungen (Sehbehinderungen und Hörbehinderungen) wurden in der Vergangenheit bei der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für das komplexe Themenfeld der Barrierefreiheit und beginnt mit einem Selbsterfahrungsteil. Das Seminar wird von einem Architekten geleitet und vermittelt neben dem rechtlichen Rahmen praktische Lösungsbeispiele für Barrierefreiheit.
Selbsterfahrungsteil
Referenten:
- Kerstin Hettrich-Engstfeld, Rehabilitationslehrerin für Blinde und Sehbehinderte - Homepage von Kerstin Hettrich-Engstfeld
- Architekt Dipl.-Ing. Martin Philippi (Forschungsinstitut Technologie und Behinderung - FTB)
In einem Selbsterfahrungsteil sollen Möglichkeiten und Grenzen der Mobilität und Selbstständigkeit bei Behinderung bei der Ortsbesichtigung eines öffentlichen Raumes erfahrbar werden:
- Führung unter Anleitung einer Rehabilitationslehrerin für Blinde und Sehbehinderte (Orientierungs- und Leitsysteme, taktile Informationen etc.)
- Simulation einer Sehbehinderung mit Hilfe von Simulationsbrillen (Visuelle Informationen, Kontraste, Sicherheit etc.)
- Erprobung der eigenen Mobilität im Rollstuhl (Bewegungsflächen, Rampen, Reichweiten etc.)
- Erprobung der eigenen Mobilität im Alterssimulationsanzug (Treppensteigen, Sicherheit, Reichweiten etc.)
- Selbsterfahrung von Barrieren und guten Lösungen im öffentlichen Raum, beispielsweise bei Fußgängerquerungen
Grundlagen und Lösungsbeispiele
Referent:
- Architekt Dipl.-Ing. Martin Philippi (FTB)
Gesetzliche Grundlagen für Barrierefreiheit:
- UN Behindertenrechtskonvention
- Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
- Behindertengleichstellungsgesetz NRW
DIN-Normen und Leitfäden
- DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum)
- DIN 32984 (Bodenindikatoren im öffentlichen Raum)
- Leitfaden "Barrierefreiheit im Straßenraum"; Straßen NRW
Bauliche Barrieren und Lösungsbeispiele im öffentlichen Raum:
Besondere Anforderungen aus Nutzerperspektive, z.B. Rollstuhlbenutzer, Menschen mit Gehbehinderungen, Sehbehinderungen, Blinde, Gehörlose und Menschen mit Hörschädigungen sowie ältere Menschen:
- Mobilität (Bewegungsflächen, Fußgängerquerungen, Bus-Haltestellen etc.)
- Orientierung (Orientierungs- und Leitsystem, visuelle, taktile und akustische Hilfen)
- Sicherheit (Visuelle, taktile und akustische Hilfen, Kontraste etc.)