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Neue Förderung in Millionenhöhe für barrierefreien Sport in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Gesundheitsförderung und -prävention im Land ausbauen und weiterhin einen besonderen Fokus auf das ehrenamtliche Engagement legen. Mit der neuen Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte NRW“ vom 1. Juli 2026 unterstützt die Landesregierung beides gleichermaßen.

Viele Sportstätten in NRW sind in die Jahre gekommen. Um Sportvereinen die Möglichkeit zu geben, ihre Sportstätten zeitgemäß, sicher, nachhaltig und insbesondere auch barrierefrei zu modernisieren, hat das Land das Förderprogramm auf den Weg gebracht. Damit unterstützt es unbürokratisch den Breitensport, das Ehrenamt und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schafft so auch die besten Voraussetzungen für die Bewerbung der Region KölnRheinRuhr um Olympische und Paralympische Spiele.

Es stehen insgesamt 600 Mio. Euro zur Verfügung, je 200 Mio. Euro für kommunale Sportstätten, Schwimmbäder und Sportvereine. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Sportbund und einem Fachverband sind. Gefördert werden sowohl bauliche Anpassungen, z. B. an Gebäuden, Wegen und Sportflächen als auch Maßnahmen in den Bereichen Digitales, Sicherheit und Gemeinschaft. Förderfähig sind Investitionen inklusive ehrenamtlicher Arbeitsleistungen von mindestens 50.000 Euro bis zu über 1 Million Euro. Dabei ist die Förderhöhe abhängig von der Höhe der Ausgaben.

Details rund um die Förderung gibt der Landessportbund NRW auf seiner Seite.

Dort findet man auch detaillierte Antworten und Infos zum einfachen Antragsverfahren unter den FAQ sowie einen Hinweis auf eine kostenlose Online-Info-Veranstaltung am 06.08.2026 zum Thema „Sportstätten barrierefrei gestalten“.

Eine weitere Möglichkeit der Förderung von barrierefreien Sportstätten ist der erneut vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ausgelobte Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Das in der Kategorie Inklusion und Sport vergebene Preisgeld stiftet die Staatskanzlei von NRW. Bewerbungsschluss ist der 28.08.2026. Einzelheiten zum Inklusionspreis gibt es auf der Seite des MAGS.

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