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Mit dem NRW Inklusionsscheck bis zu 2.000 € Förderung erhalten

Anträge für den Inklusionsscheck für das Jahr 2025 können jetzt wieder gestellt werden. Schnell sein lohnt sich, denn voraussichtlich bekommen nur die ersten 250 Projekte eine Förderung. Mit dem „Scheck“ werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die die Barrierefreiheit in NRW stärken und die Teilhabe für alle Menschen erhöhen. Das kann eine barrierefreie Vereins-Webseite sein, eine Beauftragung von Dolmetschung in Gebärdensprache, das nächste barrierefreie Nachbarschaftsfest oder die lang ersehnte Rampe für das Clubhaus.

Logo NRW inklusiv Inklusionsscheck

Das beantragte Projekt kann dabei mit 2.000 € bezuschusst werden.

Grundvoraussetzung: Das Projekt muss für alle Menschen, also mit und ohne Behinderung, gedacht und nutzbar sein. Außerdem muss es in NRW umgesetzt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche wie juristische Personen. Das können Vereine, Organisationen und Initiativen sein.

Auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie alle relevanten Informationen rund um den Antrag.

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