Mit dem NRW Inklusionsscheck bis zu 2.000 € Förderung erhalten

Das beantragte Projekt kann dabei mit 2.000 € bezuschusst werden.
Grundvoraussetzung: Das Projekt muss für alle Menschen, also mit und ohne Behinderung, gedacht und nutzbar sein. Außerdem muss es in NRW umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche wie juristische Personen. Das können Vereine, Organisationen und Initiativen sein.
Auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW finden Sie alle relevanten Informationen rund um den Antrag.