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Gibt es in NRW die Pflicht zum barrierefreien Bauen?

Diese und weitere Fragen beantwortete Martin Philippi, unser Experte für barrierefreies Bauen in der Agentur, während einer Fachveranstaltung der LAG Selbsthilfe NRW am 28. August 2023 in Dortmund.

Im Rahmen seines Vortrages stellte Philippi den Teilnehmenden des LAG Arbeitskreises „Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität“ die gesetzlichen Bestimmungen zum barrierefreien Bauen vor.

Gruppenfoto der Teilnehmenden beim Fachvortrag der LAG Selbsthilfe zum Thema Gibt es eine Pflicht zum Barrierefreien Bauen

Ebenso erörterte er die Regelungen im aktuellen Entwurf zur Landesbauordnung NRW und wies daraufhin, dass der bislang geltende „erforderliche Umfang“ der Barrierefreiheit einer Baumaßnahme nicht mehr diskutierbar sei. Durch die überarbeitete Bauordnung sei dieser Umfang nun klar und eindeutig definiert. Die erforderliche Dimension ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Diese Neuerung erfreute die Teilnehmenden sehr, die diese Info nun an ihre Selbsthilfeverbände weitergeben werden.

Mehr Informationen zur Bauordnung NRW finden Sie unter dem Umsetzungstipp zur Bauordnung.

Sie möchten sich zu den Veranstaltungen der LAG Selbsthilfe NRW informieren? Dann lesen Sie gerne auf den Webseiten der LAG Selbsthilfe weiter.

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