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Das Barrierefrei-Konzept aus NRW = Impulsgeber für Andere

Seit dem 1. Januar 2020 benötigt jedes öffentlich zugängliche Gebäude, das neu errichtet und als großer Sonderbau eingestuft wird, ein Barrierefrei-Konzept – zumindest in NRW. Auch in Hessen und Berlin sind solche Konzepte verpflichtend.

Andere Bundesländer nehmen sich daran nun ein Beispiel und suchen den Austausch für eine gelungene Umsetzung, so auch Sachsen-Anhalt.

Piktogramm eines Rollstuhlfahrers, der eine Rampe herauffährt
© by BMWSB

Auf Einladung des dortigen Landesbehindertenbeauftragten erörterte Martin Philippi, Architekt und Mitarbeiter der Agentur Barrierefrei NRW, die Vorteile des Barrierefrei-Konzepts: „Dieses Konzept ist ein gutes Planungsinstrument, um bereits von Anfang an Barrierefreiheit sicherzustellen. So werden nachträgliche, finanziell kostspielige Umbauten vermieden und die Gebäude können bei Eröffnung von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden.“

Dass sich dieses Konzept in NRW etabliert hat, zeigt eine nicht-repräsentative, eigens erstellte Umfrage unter hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten aus NRW: Dort gaben knapp 70 Prozent der Befragten an, dass dieses Konzept eine gute Grundlage böte, Barrierefreiheit in einem Gebäude beurteilen zu können.

Fragen rund um die bauliche Barrierefreiheit und das Barrierefrei-Konzept können Sie gern an das Agentur-Team mit der Mail-Adresse bauen@ab-nrw.de stellen.

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