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D wie Dinachtzehnnullvierzig (DIN 18040)

Ohne sie geht nichts: Die DIN Normenreihe 18040 Barrierefreies Bauen (Fachleute sagen übrigens „Dinachtzehnnullvierzig“) ist für Verantwortliche, Planende und Umsetzende eine unverzichtbare Planungsgrundlage. Sie beschreibt, wann Bauten als barrierefrei gelten - aufgeteilt in öffentlich zugängliche Gebäude (Teil 1), Wohnungen (Teil 2) und bauliche Anlagen im Verkehrs- und Freiraum (Teil 3). Das sind etwa Haltestellen, Parkplätze und Zebrastreifen.

Bunte Würfel zeigen die Wörter ABC und barrierefrei.

Die Norm arbeitet mit Schutzzielen: Zuerst wird ein Ziel formuliert und dann werden Maßnahmen beschrieben, mit denen es erreicht werden kann. Ein Ziel ist etwa sicherzustellen, dass jede und jeder innerstädtische Wege barrierefrei zurücklegen kann. Und zwar ohne Unterbrechung und unabhängig davon, wer für die Gestaltung dieser Strecken zuständig ist. Die dazu genannten Maßnahmen zeigen mögliche Lösungen auf. Andere Umsetzungen sind möglich, solange sich auch dadurch das Schutzziel erreichen lässt. Das gibt den Planenden die Möglichkeit, eigene Ideen zu entwickeln und auf bestehende Ausführungen zu reagieren.

Erstellt und veröffentlicht werden DIN-Normen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN). Der Verein hat das Ziel, technische Erkenntnisse weiterzuentwickeln und festzuschreiben. Seine Regelwerke sind nicht grundsätzlich rechtsverbindlich, gelten aber als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Gesetze und Verträge können sie als verbindlich festschreiben.

„In Stein gemeißelt“ ist die Norm zum barrierefreien Bauen übrigens nicht: Für alle Teile liegen neue Entwürfe vor. Im Januar 2024 soll es dann die neue „Dinachtzehnnullvierzig“ geben.

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