Barrierefreie Medien – Welttag des audiovisuellen Erbes

Deutsche Verordnungen zu barrierefreier Informationstechnik verweisen auf die EN 301 549 und diese auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Darüber hinaus gibt es in der EN 301 549 weitere Anforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologie mit Zweiwege-Sprachkommunikation und für Informations- und Kommunikationstechnologie mit Videofähigkeiten.
Laut BITV des Bundes müssen allerdings nicht alle Audio- und Videoaufnahmen barrierefrei gestaltet werden. Ausgenommen sind:
- Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen,
- Archive, die keine Inhalte enthalten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden,
oder ältere Archive, die nicht nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden - sowie Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen von Rundfunkanstalten des Bundesrechts, die der Wahrnehmung eines öffentlichen Sendeauftrags dienen.
Weitere Informationen und Hilfen zur Umsetzung von barrierefreien Medien finden Sie u.a. in der Toolbox des Projektes Teilhabe 4.0. Neben der Selbstcheck-App Check-Medien erhalten Sie in der Toolbox weitere Informationen z.B. mit einer Stichwortsuche nach Video oder Medien.