Privatsphäre-Einstellungen öffnen

Wie barrierefrei wird in Nordrhein-Westfalen zukünftig gebaut?

Wer in Nordrhein-Westfalen barrierefrei bauen will, muss bauliche und technische Anforderungen erfüllen. Welche das konkret sind, regelt die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen“.

Rampe in der Kölner Flora

Diese Verwaltungsvorschrift wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit überarbeitet. Das Bauministerium orientiert sich dabei an der Muster-Verwaltungsvorschrift des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Die inhaltliche Grundlage für die beiden Verwaltungsvorschriften bildet die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“. Jedoch werden nicht alle Anforderungen der DIN 18040 durch die jeweilige Verwaltungsvorschrift für verbindlich erklärt, denn die beiden Verwaltungsvorschriften machen jeweils unterschiedliche Ausnahmen, Anmerkungen und Ergänzungen zu einzelnen DIN-Anforderungen. Dabei geht die neue Muster-Verwaltungsvorschrift teilweise über die Anforderungen der Vorschrift in NRW hinaus.

Die Agentur Barrierefrei NRW hat die beiden Verwaltungsvorschriften miteinander verglichen. In einer Gegenüberstellung können Sie lesen, welche Anforderungen der DIN 18040 in Nordrhein-Westfalen zurzeit gelten und in welchen Punkten sich Nordrhein-Westfalen an der Muster-Verwaltungsvorschrift orientieren sollte. Am Ende des Überarbeitungsprozesses könnte ein höherer Standard für die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen herauskommen. Mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbau und im öffentlichen Bereich würde das Leben vieler Menschen deutlich leichter machen.

Zurück