Ein wichtiges Anliegen ist die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Damit sind nicht nur öffentliche Gebäude wie zum Beispiel Rathäuser und Volkshochschulen gemeint, sondern auch Gebäude, die für die öffentliche Nutzung vorgesehen sind, sich aber im Privatbesitz befinden, wie zum Beispiel Arztpraxen, Kinos und Geschäfte. Hier finden Sie Umsetzungstipps, wie diese Gebäude geplant werden müssen, damit sie barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Information. Beratung. Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit umsetzen
In diesem Bereich finden Sie Umsetzungstipps und Beispiele zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Filtern Sie nach Themen, z. B. Gebäude oder Leichte Sprache, oder nach Anwendungsbereichen, z. B. Events und Veranstaltung oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Lassen Sie sich unter A - Z alle Umsetzungstipps und Beispiele in alphabetischer Reihenfolge anzeigen oder durchsuchen Sie die Titel aller Umsetzungstipps und Beispiele unter dem Reiter Suche.
Sie haben Fragen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und benötigen unabhängige und sachverständige Information und Beratung? Egal ob Sie grundlegende Informationen zu einem Thema suchen oder sich bereits mit den Details der Umsetzung beschäftigen. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Die Agentur Barrierefrei NRW hat Informationen zu einer Reihe von Fragestellungen für Sie zusammengestellt. Sie finden konkrete Umsetzungsbeispiele, Checklisten für den Überblick sowie weiterführende Hinweise auf technische Details und rechtliche Hintergründe. Im Bedarfsfall finden Sie für jeden Themenbereich Ansprechpersonen.
Viel Spaß beim Entdecken und Umsetzen!
Aktuelle Meldungen

: ABC der Barrierefreiheit: B wie barrierearm
Hätten Sie es gewusst? Der Begriff barrierearm ist gesetzlich nicht definiert, ebenso wenig wie die Begriffe barrierereduziert, seniorengerecht, behindertenfreundlich, rollstuhltauglich usw.

: BFSG und BFSGV: Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Für öffentliche Stellen gilt mit BGG und BITV bereits seit langem eine Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit. Bisher war die Privatwirtschaft davon ausgenommen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die vor einem Monat verkündete zugehörige Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) erfordern demnächst auch von der Privatwirtschaft Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Weiterlesen … BFSG und BFSGV: Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

: Tierpark Bochum lockt mit inklusivem Angebot
Wie können Menschen mit Behinderungen bei einem Ausflug in den Zoo die Tiere möglichst „hautnah“ erleben? Der Tierpark Bochum bietet seinen Besucherinnen und Besuchern, darunter auch vielen Menschen mit Behinderungen, neue inklusive Angebote:
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Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden - Lösungsbeispiele unter Berücksichtigung der DIN 18040-1
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Teilhabe 4.0 Toolbox - Ihr Werkzeugkasten für eine barrierefreie digitale Arbeitswelt
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Empfehlungen für Träger öffentlicher Belange zum strategischen Umgang mit Leichter Sprache