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Foto einer Gehwegkante und eines Busses; der Bus hat unter der vorderen Lampe die Symbole 'Mann mit Gehstock' und 'Rollstuhlfahrer'

Mobilität & Verkehr

Parken im Verkehrs- und Freiraum

Mehr Platzbedarf durch die Nutzung von Hilfsmitteln

Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen größer sein als reguläre Pkw‑Stellplätze, damit es genügend Platz für das Aufstellen und das Rangieren mit einem Hilfsmittel gibt. Für öffentlich zugängliche Gebäude ist vorgeschrieben, wie viele Pkw‑Stellplätze für Menschen mit Behinderungen gebaut werden müssen. Weitere Informationen finden Sie im Umsetzungstipp Parken auf dem Grundstück.

Ausführliche Hinweise

Unabhängig von Gebäuden erstellte Parkplätze im Verkehrs- und Freiraum sollten folgende Eigenschaften aufweisen:

Art des Aussteigens

Ein Pkw-Stellplatz, der für den Seitenausstieg für Menschen mit Behinderungen geeignet ist, ist mindestens 3,50 m breit und 5,00 m lang. Mindestens 3 % der Stellplätze müssen diese Vorgabe erfüllen. Bei der Berechnung muss immer aufgerundet werden.

Es muss auch mindestens ein Pkw-Stellplatz vorhanden sein für Menschen, die hinten aus dem Pkw aussteigen, zum Beispiel mithilfe einer Rampe (Heckausstieg). Für den Heckausstieg wird eine Länge des Pkw-Stellplatzes von mindestens 5 m benötigt, die ergänzt wird durch eine Länge von mindestens 2,50 m für die Nutzung von Hilfsmitteln hinter dem Pkw. Diese zusätzliche Fläche muss nicht fest markiert werden, sondern kann sich auf Einfahrten, Einmündungen oder Fußgängerüberwegen befinden, wenn diese frei von fließendem Kfz‑Verkehr sind.

Pkw-Stellplätze für den Seiten- und Heckausstieg können kombiniert werden. So ein Stellplatz hat eine Breite von mindestens 3,50 m eine Länge von mindestens 5 m und eine zusätzliche Länge von mindestens 2,50 m.

Erreichbarkeit

Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen barrierefrei erreichbar sein. Das bedeutet, sie müssen unter anderem stufenlos und erschütterungsarm berollbar sein und die Anforderungen an Gehwege und Fußgängerbereiche zur maximalen Längs- und Querneigung erfüllen.

Müssen Automaten, Schranken oder Ähnliches bedient werden, um den Pkw-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen zu benutzen, müssen diese barrierefrei erreichbar und nutzbar gestaltet werden.

Taxi-Stellplätze müssen stufenlos erreichbar sein.

Pkw-Stellplätze am Fahrbahnrand

Was für Probleme ergeben sich?
Pkw-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen am Fahrbahnrand

Wenn Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen für den Seitenausstieg am Fahrbahnrand angelegt werden, kann die zusätzliche Breite, die für so einen Pkw-Stellplatz benötigt wird, auf dem Gehweg liegen. Das Aussteigen auf den erhöhten Gehweg fällt manchen Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen jedoch schwerer als das niveaugleiche Aussteigen. Hinzu kommt, dass nur der Beifahrer sicher mit Hilfsmitteln aussteigen kann, nicht aber der Fahrer (der muss mit seinem Hilfsmittel auf der Fahrbahn rangieren). Deshalb sollte es in der Umgebung von Pkw-Stellplätzen für Menschen mit Behinderungen am Fahrbahnrand auch andere Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen geben, bei denen nicht auf dem Gehweg beziehungsweise auf der Straße ein- und ausgestiegen werden muss.

Platz sparen bei Pkw-Stellplätzen

Speziell anordnen und markieren
Ein barrierefreier PKW-Stellplatz in einer Parkgarage ist auf dem Boden mit einem großen weißen Rollstuhlsymbol auf kräftig-blauem Grund markiert. Die Bewegungsfläche neben der Stellfläche ist in gelb-schwarz als Sperrfläche gestrichen.

Zwei Pkw-Stellplätze für den Seitenausstieg können quer zur Fahrbahn so nebeneinander angeordnet werden, dass Fläche eingespart werden kann. Dazu markiert man einen 1,00 m breiten Streifen zwischen den Stellplätzen so, dass er dauerhaft freigehalten wird. Dieser Streifen kann dann von beiden Stellplätzen aus als Bewegungsfläche für den Ein- und Ausstieg genutzt werden. Allerdings muss, je nachdem, ob der Beifahrer oder der Fahrer die zusätzliche Bewegungsfläche benötigt, der Pkw vorwärts oder rückwärts eingeparkt werden. Somit ist die Nutzung erschwert. Auch diese Anordnung der Pkw‑Stellplätze sollte nur Anwendung finden, wenn zum Beispiel wegen Platzmangel keine andere Lösung möglich ist.

Ansprechperson Mobilität & Verkehr

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