Ausführliche Hinweise
Unabhängig von Gebäuden erstellte Parkplätze im Verkehrs- und Freiraum sollten folgende Eigenschaften aufweisen:
Art des Aussteigens
Ein Pkw-Stellplatz, der für den Seitenausstieg für Menschen mit Behinderungen geeignet ist, ist mindestens 3,50 m breit und 5,00 m lang. Mindestens 3 % der Stellplätze müssen diese Vorgabe erfüllen. Bei der Berechnung muss immer aufgerundet werden.
Es muss auch mindestens ein Pkw-Stellplatz vorhanden sein für Menschen, die hinten aus dem Pkw aussteigen, zum Beispiel mithilfe einer Rampe (Heckausstieg). Für den Heckausstieg wird eine Länge des Pkw-Stellplatzes von mindestens 5 m benötigt, die ergänzt wird durch eine Länge von mindestens 2,50 m für die Nutzung von Hilfsmitteln hinter dem Pkw. Diese zusätzliche Fläche muss nicht fest markiert werden, sondern kann sich auf Einfahrten, Einmündungen oder Fußgängerüberwegen befinden, wenn diese frei von fließendem Kfz‑Verkehr sind.
Pkw-Stellplätze für den Seiten- und Heckausstieg können kombiniert werden. So ein Stellplatz hat eine Breite von mindestens 3,50 m eine Länge von mindestens 5 m und eine zusätzliche Länge von mindestens 2,50 m.
Erreichbarkeit
Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen barrierefrei erreichbar sein. Das bedeutet, sie müssen unter anderem stufenlos und erschütterungsarm berollbar sein und die Anforderungen an Gehwege und Fußgängerbereiche zur maximalen Längs- und Querneigung erfüllen.
Müssen Automaten, Schranken oder Ähnliches bedient werden, um den Pkw-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen zu benutzen, müssen diese barrierefrei erreichbar und nutzbar gestaltet werden.
Taxi-Stellplätze müssen stufenlos erreichbar sein.