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Foto einer Gehwegkante und eines Busses; der Bus hat unter der vorderen Lampe die Symbole 'Mann mit Gehstock' und 'Rollstuhlfahrer'

Mobilität & Verkehr

Lichtsignalanlagen

Eine Hilfe nicht nur für Autofahrende

LSA web

Ampeln werden auch Lichtsignalanlagen genannt. Sie helfen, den Verkehr zu regeln. Es gibt Fußgänger-Lichtsignalanlagen, die auf freier Strecke ausschließlich dafür eingerichtet werden, den Fußverkehr sicher über die Straße zu leiten. Und es gibt Lichtsignalanlagen an Kreuzungen, die sowohl den Kfz-Verkehr als auch den Fußverkehr regeln. An sogenannten Fußgängerfurten, quert der Fußverkehr sicher die Kreuzung.

Der Vorteil von Lichtsignalanlagen ist, dass für blinde und sehbeeinträchtige Menschen Zusatzsignale übermittelt werden können. Das ist an Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) oder bei Überquerungshilfe wie Mittelinseln nicht möglich.

Ausführliche Hinweise

Auffinden des Ampelmastes

Damit blinde Menschen den Ampelmast auffinden, brauchen sie taktile und/oder akustische Hilfen. Als taktile Hilfen werden Bodenindikatoren verlegt. Wie diese angeordnet werden müssen, lesen sie im Umsetzungstipp Überquerungsstellen.

Als akustische Hilfe dient ein sogenanntes Orientierungssignal, in der Regel ein gleichmäßiges Tack-Geräusch. Mittels eines Lautsprechers, der am Ampelmast montiert ist, wird das Orientierungssignal in alle Richtungen abgestrahlt. Es muss sich dabei an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche automatisch anpassen.

Damit zu Fuß Gehende übermitteln können, dass sie die Straße überqueren möchten, ist häufig ein Anforderungsgerät am Ampelmast installiert. Ist so ein Anforderungsgerät vorhanden, muss es sich visuell kontrastreich von dem Ampelmast abheben und auf einer Höhe von 85 cm angebracht sein.

gelber Anforderungstaster am Ampelmast mit der Aufschrift bitte berühren und leuchtender Text Signal kommt

Zusatzsignale für blinde und sehbeeinträchtige Menschen

Die Grünphase für den Fußverkehr wird nicht nur visuell übermittelt, sondern für blinde und sehbeeinträchtige Menschen auch akustisch und/oder taktil. Ein akustisches Zusatzsignal ist zu bevorzugen, weil es auch während des Überquerens der Straße als Orientierungshilfe dient.

Das akustische Zusatzsignal ist am besten nur aktiv, wenn es benötigt wird. Um anzeigen zu können, dass das akustische Zusatzsignal benötigt wird, muss ein zusätzlicher Knopf an der Unterseite des Anforderungsgeräts vorhanden sein. Dieser Knopf kann auch so gestaltet werden, dass er zusätzlich ein taktiles Signal übermittelt. Dazu vibriert der Knopf, sobald die Grünphase für den Fußverkehr startet.

Gehgeschwindigkeit von zu Fuß Gehenden

Jeder kennt die Situation beim Überqueren einer Straße: Die andere Straßenseite ist noch längst nicht erreicht, aber die Ampel springt trotzdem schon wieder auf Rot. Das ist für viele Menschen ein unangenehmes Gefühl.

Damit eine Lichtsignalanlage komfortabel für den Fußverkehr geschaltet ist, ist nicht nur eine möglichst kurze Wartezeit entscheidend, sondern auch eine angemessen lange Grünphase. Gerade mobilitätseinschränkten Personen haben Probleme, innerhalb der meist kurzen Grünphase die andere Straßenseite zu erreichen.

Bei der Bemessung spielt die Gehgeschwindigkeit der querenden Personen eine Rolle und die Länge der Strecke, die sie überwinden müssen. Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) der FGSV wird in der Regel eine Gehgeschwindigkeit des Fußverkehrs von 1,2 m/s bei den Planungen angesetzt. Variationen von 1,0 m/s bis höchstens 1,5 m/s sind möglich. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in dem Forschungsprojekt „Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger an Lichtsignalanlagen“ 2012 herausgefunden, dass mehr als 85 % der mobilitätseinschränkten Personen langsamer gehen als 1,2 m/s.

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Ansprechperson Mobilität & Verkehr

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