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Foto einer Gehwegkante und eines Busses; der Bus hat unter der vorderen Lampe die Symbole 'Mann mit Gehstock' und 'Rollstuhlfahrer'

Mobilität & Verkehr

Gehwege und Fußgängerbereiche

Für alle sicher und leicht begeh- und berollbar

Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, benutzen in erster Linie Gehwege, um ihre Ziele zu erreichen. Gerade dort müssen Hindernisse wie Stufen, hohe Längsneigungen und Gefahrenstellen vermieden und Hilfen zur Orientierung für Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen oder Blindheit angeboten werden. Auch zu schmale Gehwege stellen ein Hindernis dar. Menschen mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen oder Menschen, die in Begleitung unterwegs sind, benötigen mehr Platz als andere. Deswegen sollte die Gehwegbreite, die für die Nutzung durch den Fußverkehr vorgesehen ist (nutzbare Gehwegbreite), einen Wert von 1,80 m nicht unterschreiten. Diese Breite macht es zum Beispiel möglich, dass zwei Menschen mit einem Rollstuhl problemlos aneinander vorbeifahren können.

grafische Darstellung Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende

Ausführliche Hinweise

Grundanforderungen

Unvermeidbare Engstellen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen und dürfen maximal 18 m lang sein. Es muss alles abgesichert werden, was die freizuhaltende Höhe von 2,25 m an Gehwegen und Fußgängerbereichen einschränkt. Die Oberfläche der nutzbaren Gehwegbreite muss eben und erschütterungsarm berollbar und rutschhemmend sein.

Wie Ausstattungselemente zu gestalten sind, lesen Sie im Umsetzungstipp Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum.

Längsneigung

Längsneigung ist für viele Menschen ein Problem. Es erfordert einiges an Kraft, längere Strecken zurückzulegen, die nicht eben sind. Das gilt vor allem für Menschen mit rollenden Hilfsmitteln. Die Längsneigung auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen sollte deswegen maximal 3 % betragen. Sie kann bis zu 6 % betragen, wenn jeweils nach maximal 10 m Zwischenpodeste zum Ausruhen und Abbremsen vorhanden sind. Zwischenpodeste haben eine Längsneigung von maximal 3 % und eine Länge von mindestens 1,50 m.

Die Topographie lässt es manchmal nicht zu, diese Werte einzuhalten. Wenn das der Fall ist, sollte über Alternativen nachgedacht werden. Zum Beispiel können alternative Wege ausgeschildert werden, die weniger Längsneigung aufweisen. Oder es können Verbindungen mit dem ÖPNV angeboten werden.

Querneigung

Querneigung erfordert permanentes Gegenlenken bei der Nutzung von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen. Die Querneigung sollte deshalb auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen nicht mehr als 2 % betragen, wenn zusätzlich Längsneigung vorhanden ist. Die notwendige Neigung für die Entwässerung ist dann in der Regel mithilfe einer vektoriellen Berechnung möglich. Wenn keine Längsneigung vorhanden ist, darf die Querneigung bis zu 2,5 % betragen.

Gehwegbegrenzungen

Damit Menschen sich mithilfe eines Langstockes orientieren können, benötigen sie taktil erfassbare Strukturen. Dabei kann es sich um Bodenindikatoren, aber auch sonstige Leitelemente handeln. Sonstige Leitelemente sind vorhandene, bauliche Strukturen wie zum Beispiel Geländer, Bordsteinkanten, Rasenkantensteine, Zäune, Wände und ähnliches. Auch die Grenzen zwischen zwei unterschiedlichen Oberflächen, kann ein Leitelement sein. Dabei ist es wichtig, dass die beiden Oberflächen ausreichend visuell und taktil kontrastreich sind.

Bodenindikatoren sollten so viel wie nötig und so wenig wie möglich verwendet werden.

grafische Darstellung einer Gehbahn

Fußgängerbereiche

Auch außerhalb der klassischen Gehwege gibt es Bereiche, die vor allem für den Fußverkehr vorgesehen sind, das ist zum Beispiel auf Plätzen und in Fußgängerzonen der Fall. Diese Bereiche müssen die Anforderungen für Gehwege erfüllen. Das beinhaltet auch, dass auf diesen Flächen die taktile Führung mit sonstigen Leitelemente oder Bodenindikatoren und die visuelle Führung mittels visuellen Kontrasten geplant und umgesetzt wird.

Gemeinschaftsstraßen

Gemeinschaftsstraßen, die nach dem Shared Space Gedanken geplant sind, sind nur bedingt barrierefrei. Das Konzept setzt die visuelle Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmenden voraus, also sehen und gesehen werden. Diese Art der Kommunikation fällt aber Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich des Sehens oder der Kognition schwer oder ist unmöglich.

In jedem Fall muss eine taktil und visuell kontrastreiche Führung durch diese Bereiche geplant und umgesetzt werden, Bahn- und Bushaltestellen müssen den Regeln der Barrierefreiheit entsprechen und das Anlegen von gesicherten Überquerungsstellen sollten nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.

Gehbahn

Sicher geführt

Zur taktilen Führung auf Gehwegen bietet es sich an, den sogenannten Ober- und Unterstreifen so auszubilden, dass er ein sonstiges Leitelement darstellt. Der Unterstreifen ist der Bereich, der als Sicherheitsstreifen zwischen nutzbarer Gehwegbreite und Straße liegt und der Oberstreifen, der Bereich, der die nutzbare Gehwegbreite auf der anderen Seite begrenzt, zum Beispiel entlang einer Hauswand. Werden der Ober- und Unterstreifen nun deutlich taktil und visuell kontrastreich zur nutzbaren Gehwegbreite gestaltet, entsteht eine Gehbahn. Die Begrenzung der Gehbahn dient als sonstiges Leitelement und kann mit dem Langstock ertastet werden.

Der taktile Kontrast kann zum Beispiel hergestellt werden, indem die Gehbahn aus großen Platten mit wenigen schmalen Fugen und die Ober- und Unterstreifen aus kleinen Pflastersteine mit vielen breiten Fugen bestehen.

Abgeschliffenes Kopfsteinpflaster

Ein Hindernis verschwindet mit Altstadtflair
Korridor aus abgeschliffenen Kopfsteinpflaster

Kopfsteinpflaster ist nicht erschütterungsarm berollbar und birgt auch Stolpergefahren. In denkmalgeschützten Altstadtbereiche muss aber in der Regel aus Gründen des Denkmalschutzes das historische Kopfsteinpflaster beibehalten werden. Wenn dies der Fall ist, sollten zumindest Korridore mit ebener und erschütterungsarm berollbarer Oberfläche geschaffen werden.

Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit das Kopfsteinpflaster innerhalb der Korridore abzuschleifen und neu zu verfugen, sodass eine deutlich ebenere Oberfläche als vorher entsteht. Oder innerhalb der Korridore wird das Kopfsteinpflaster durch neues Pflaster mit glatter Oberfläche ersetzt.

Muldenrinne als sonstiges Leitelement

Eine Rinne, die nicht nur Wasser leiten kann
eine dunkle, flache Muldenrinne neben großen, hellen Pflastersteinen

Entwässerungsrinnen sind gerade in Fußgängerbereichen häufig anzutreffen. Offene Entwässerungsrinnen (sogenannte Muldenrinnen) und Entwässerungsrinnen mit Abdeckung können auch ein sonstiges Leitelement darstellen, wenn sie deutlich taktil und visuell kontrastreich zur Umgebung sind.

Wenn sie als sonstiges Leitelement eingesetzt werden sollen, darf die Planung nicht nur unter dem Aspekt der Entwässerung erfolgen, sondern muss auch die Leitfunktion berücksichtigen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Abstände zu Hindernissen wie bei einem Leitstreifen aus Bodenindikatoren eingehalten und Start- sowie Zielpunkte eingebunden werden müssen.

Muldenrinnen in Fußgängerbereichen müssen auch mit Hilfsmitteln überrollbar sein, deshalb dürfen sie nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sein. Das bedeutet, dass eine Muldenrinne, die 30 cm breit ist, maximal 1 cm tief sein darf.

Weiterführende Links

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Ansprechperson Mobilität & Verkehr

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