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Foto einer Gehwegkante und eines Busses; der Bus hat unter der vorderen Lampe die Symbole 'Mann mit Gehstock' und 'Rollstuhlfahrer'

Mobilität & Verkehr

Anfahrbarkeit und Unterfahrbarkeit

Wie müssen Bedienelemente angeordnet sein, damit sie barrierefrei nutzbar sind?

Fahrkartenautomaten, Notrufsäulen, Briefkästen, Serviceschalter usw. sind Ausstattungselemente, die Bedienelemente aufweisen. Bedienelemente sind zum Beispiel Taster, Knöpfe, Klinken, Einwurfschlitze und Kartenlesegeräte. Damit die Bedienelemente barrierefrei genutzt werden können, sind bei der Anordnung gewisse Maße einzuhalten.

Die grundsätzliche Gestaltung (visuell kontrastreich, mit dem Langstock tastbar) von Ausstattungselementen können Sie hier nachlesen.

Ausführliche Hinweise

Grundsätzliches

Alles, was bedient werden muss, muss sich an barrierefreien Ausstattungselementen grundsätzlich auf einer Höhe von 85 cm befinden. Die Höhe kann zwischen 85 und 105 cm gewählt, wenn die Höhe von 85 cm aus technischen Gründen nicht eingehalten werden kann oder mehrere Bedienelemente übereinander angeordnet werden müssen.

Das Bedienelement muss einen horizontalen Abstand von 50 cm haben zu Hindernissen, wie Wänden, Mauern und Gegenständen, die nicht beweglich sind.

Anforderungstaster auf einer Höhe von 85 cm, 50 cm von der Raumecke entfernt angebracht
Anfahrbarkeit
Zeichnung Anfahrbarkeit, Maße im Text

Die Breite der Bewegungsfläche in Fahrtrichtung muss mindestens 1,20 m betragen, wenn das Bedienelement seitlich angefahren und genutzt werden kann. Das ist bei relative einfachen Bedienvorgängen der Fall, zum Beispiel das Drücken eines Tasters zur Türöffnung. Eine Bewegungsfläche vor dem Bedienelement von 1,50 m mal 1,50 m wird benötigt, wenn das Bedienelement frontal angefahren werden muss. Für die frontale Anfahrbarkeit
ohne Armauflage, z. B. bei Automaten müssen die Bedienelemente wie Knöpfe und Schalter auf einer Höhe zwischen 85 cm und 105 cm sein. Eine Aussparung für die Füße unterhalb des Automaten, ist nötig, um ganz an den Automaten heranfahren zu können: Höhe von 3 cm bis mindestens 35 cm mit einer Tiefe von mindestens 15 cm.

Unterfahrbarkeit
Zeichnung Unterfahrbarkeit, Maße im Text

Wenn ein Bedienelement nach hinten versetzt ist und dadurch eine Ablagefläche für die Arme entsteht, wird eine Unterfahrbarkeit benötigt. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Benutzung eines Waschtisches, eines Serviceschalters mit Schreibauflage oder bei der Nutzung eines Computerterminals mit Tastatur. Bei der Unterfahrbarkeit mit Armauflage, zum Beispiel bei Waschtischen und Tresen muss Platz für die Füße sein: auf einer Höhe von 0 bis mindestens 35 cm mit einer Tiefe von mindestens 55 cm. Es muss auch Platz für die Knie vorhanden sein: Auf einer Höhe von 0 bis 67 cm mit einer Tiefe von mindestens 30 cm. Das Element, was unterfahrbar sein soll (zum Beispiel Waschtisch oder Tresen) hat eine Höhe von maximal 80 cm.

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Ansprechperson Mobilität & Verkehr

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